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Datenschutz in der Schweiz : eine quantitative Analyse der gesellschaftlichen Bedenken und Erwartungen an den Staat
Datenschutz gewährt Bürgerinnen und Bürgern Schutz vor missbräuchlicher Verwendung ihrer persönlichen Daten. Insbesondere technologische Entwicklungen und die damit einhergehende Automatisierung von Datenerfassung und -verarbeitung erfordern die Überarbeitung bestehender Datenschutzgesetze. Vor dem Hintergrund der Revision des Datenschutzgesetzes in der Schweiz betrachtet der vorliegende Artikel den Datenschutz auf verschiedenen Ebenen. Auf staatlicher Ebene geht es primär um die Gesetzgebung, die den Schutz der Daten von Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten soll. Darüber, was für Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Kontext von Datenschutz wichtig ist, liegt jedoch wenig Evidenz vor. Mithilfe einer Online-Befragung von 500 Personen in der deutschsprachigen Schweiz untersucht der Artikel deshalb, was Datenschutz auf der Individualebene bedeutet und welche Aspekte den Befragten Bedenken bereiten. Die Resultate zeigen, dass die befragten Personen der Gewährleistung ihrer Privatsphäre hohen Wert beimessen. Ausserdem haben sie Bedenken im Hinblick auf einen möglichen Missbrauch ihrer Daten. Gleichzeitig sind sie nicht unzureichend vertraut mit der datenschutzrechtlichen Gesetzeslage. Diese Resultate zeigen auf, welche Bedeutung einer angemessenen Kommunikation und medialen Berichterstattung bei der Einführung des neuen Datenschutzgesetzes in der Schweiz zukommt. Für den Staat und staatliche Organisationen impliziert dies, dass neben der Anpassung des Datenschutzgesetzes auch Anstrengungen unternommen werden sollten, die Bevölkerung hinsichtlich dieser Gesetzesänderung und der Verwendung von Daten zielgerichteter und transparenter zu informieren. Auf diese Weise kann der Staat dazu beitragen, dass sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund besserer Kenntnisse vorsichtiger im Umgang und der Bereitstellung persönlicher Daten verhalten und damit ihre persönlichen Daten besser schützen können
Homogenität im Rechtsbestand der Schengen- und Dublin-Abkommen: Übernimmt die Schweiz im Assoziationsrahmen nicht notifiziertes Asyl- und Datenschutzrecht der EU?
The Schengen and Dublin association agreements between Switzerland and the EU provide for a system of continuing updating, in order to achieve the homogeneity of the law of the agreements with the EU law from which they are derived. This contribution argues that, within this association framework, Switzerland is only bound by new EU law that falls within the field of application of the two agreements, was notified to Switzerland and has been formally adopted by Switzerland into the association acquis
Schutz von SHV-relevanten Daten unter der Lupe
Der Schweizerische Hebammenverband hat seine internen Prozesse analysiert und wo nötig der künftig in Kraft tretenden Revision des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz angepasst. Wie schützt die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften die Daten bei der Auswertung der Statistik der frei praktizierenden Hebammen? Und wie verfahren die Anbieter der Softwares MoonCare und Artemis Hebamme
Homogenität im Rechtsbestand der Schengen- und Dublin-Abkommen: Übernimmt die Schweiz im Assoziationsrahmen nicht notifiziertes Asyl- und Datenschutzrecht der EU?
The Schengen and Dublin association agreements between Switzerland and the EU provide for a system of continuing updating, in order to achieve the homogeneity of the law of the agreements with the EU law from which they are derived. This contribution argues that, within this association framework, Switzerland is only bound by new EU law that falls within the field of application of the two agreements, was notified to Switzerland and has been formally adopted by Switzerland into the association acquis.The progression of EU law: Accommodating change and upholding value
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