2 research outputs found

    Suchmaschinenoptimierung und Wettbewerbsrecht

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    Die vorliegende Betrachtung aus Sicht des UWG zeigt auf, welche Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung (SEO) wettbewerbsrechtlich zulässig oder unzulässig sind. Die Untersuchung widmet sich zunächst einer Darstellung der SEO, sowie der Einordnung derselben im Hinblick auf das UWG und zeigt grundsätzliche Probleme einer lauterkeitsrechtlichen Betrachtung von SEO auf. Anschließend subsumiert der Verfasser vielfältige Fallkonstellationen der SEO unter Tatbestände des UWG. Es folgt eine Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung zum UWG und SEO. Die Arbeit liefert konkrete Anweisungen für die lauterkeitsrechtliche Rechtsanwendung, die sich mit Fällen der SEO konfrontiert sieht

    Rechtsschutz gegen .eu, .at und .de-Domains

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    „Domainrecht“ ist - abweichend von einer gewissen Erwartungshaltung, die aus der Wortbedeutung erwächst - nicht in erster Linie ein Recht zur Verteidigung der Eintragung einer Domain, sondern im Wesentlichen das Recht zur Beseitigung einer Domain bzw. von bestimmten Webseiteninhalten. Im Zuge der Globalisierung und der Verbreitung und Veräußerung von Inhalten, Waren und Dienstleistungen über die nationalen Grenzen hinweg wächst die Bedeutung des Internets. Die Domain (der Domainname), die mit dem Firmennamen oder einer Marke identisch ist, ist deswegen für das Unternehmen unentbehrlich, wenn Konsumenten im Internet angesprochen werden sollen. Der Fokus der rechtlichen Praxis liegt für die Unternehmen bei der Rechtsdurchsetzung gegen den Domaininhaber, der sich vor dem Unternehmen (identische oder ähnliche) Domains durch Registrierung gesichert hat, mit der Absicht oder auch nur der vagen Hoffnung, dadurch ein gutes Geschäft zu machen oder die Domain ähnlich wie eine Immobilie als Anlageobjekt zu benutzen. Welche praktischen Möglichkeiten die betroffenen Unternehmen bzw. Kennzeicheninhaber hierbei haben, gegen Domaininhaber vorzugehen, hängt - neben der Art der Rechtsinhaberschaft - maßgeblich von dem sog. „TopLevel“ und der konkreten Verwendung der Domain ab, also von der Webseite, die mit der Domain konnektiert ist. Die maßgeblichen ccTLD im deutschsprachigen Raum der Europäischen Union sind .de, .eu und .at. Diese rechtsvergleichende Arbeit gibt eine Übersicht über die Entscheidungspraxis der nationalen Gerichte in Deutschland und Österreich unter Berücksichtigung der Einflüsse von EUGH und europäischen Verordnungen. Dabei werden die Unterschiede in den Rechtsschutzmöglichkeiten beim Vorgehen gegen .eu, .de und .at-Domains systematisch aufgezeigt und unter Zugrundelegung der jeweiligen materiellen und prozessualen Voraussetzungen vergleichend bewertet. Der Verfasser zeigt dabei auf, wie das sog. Territorialitätsprinzip bei .eu-Domains durchbrochen wird. Er zeigt auf, dass trotz neuerer restriktiver Rechtsprechung von BGH und OGH zur Gewährung des domainrechtlichen Lösungsanspruches bei .at und .de-Domains auf der anderen Seite bei .eu-Domains auch künftig der Widerruf bzw. die Löschung der Registrierung durch den angreifenden Rechteinhaber erreicht werden kann. Der Verfasser beleuchtet zudem die vorprozessualen und prozessualen Besonderheiten in domainrechtlichen Streitigkeiten in Österreich und Deutschland, die sich aufgrund des Mediums Internet und der damit häufig verbundenen grenzüberschreitenden Sachverhalte ergeben. Dabei werden auch Lösungsansätze für Probleme aufgezeigt, die sich im Rahmen der Internationalen Zuständigkeitsbestimmung der Gerichte und Rechtsanwendung ergeben
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