752 research outputs found

    [Buchbesprechung:] Wenzel, H., W. Westhus, F. Fritzlar, R. Haupt & W. Hiekel (2012). Die Naturschutzgebiete Thüringens.

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    Mit dem Buch „Die Naturschutzgebiete Thüringens“ wird eine Tradition fortgesetzt. Thüringen hat nach Sachsen-Anhalt (1997), Mecklenburg-Vorpommern (2003) und Sachsen (2009) in Anknüpfung an die Reihe Handbuch der Naturschutzgebiete der DDR eine umfangreiche, fast 1.000 Seiten umfassende Übersicht über seine Naturschutzgebiete (NSG) und die Kern- und Pflegezonen der beiden Biosphärenreservate „Vessertal – Thüringer Wald“ und „Rhön“ veröffentlicht

    Anwendungsbereiche und –grenzen von Ingenieurverfahren bei Nachweisen für die Einhaltung der Anforderungen für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes. Teil I: Grundlagen

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    Im vorliegenden Bericht werden verfügbaren Methoden zur ingenieurmäßigen Beschreibung von Bränden behandelt. Dieser Bericht dient als Einleitung eingehender Untersuchungen zur Bewertung und Gegenüberstellung von Bemessungssätzen sowie der Modellierung. Ingenieurmethoden des Brandschutztes werden herangezogen, um den Nachweis zu führen, dass Gebäude sicher sind druch die Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele gemäß der gültigen Bauordnung (Landesbbauordnung). Die Schutzziele berühren gleichermaßen die Belange des vorbeugenden wie auch des abwehrenden Brandschutzes, so dass im Bericht keine scharfe Abtrennung dieser Brandschutzmaßnahmen gezogen wird. Brandszenarien und Bemessungsbrände bilden wesentliche Eingabeparameter für ingenieurmäßige Berechnungen eines Brandes und dessen Auswirkungen. Es stehen hierfür Zonen- und Feldmodelle zur Verfügung. Die wesentlichen Grundzüge der Modellierung werden beschrieben und modellspezifische, bekannte Anwendungsgrenzen werden zusammengestellt. In Form von Richtlinien und Normen stehen unterschiedliche Bemessungsansätze zur Verfügung. Man unterscheidet hierbei Brandszenarien und Bemessungsbrände. Brandszenarien definieren ein eintretendes Szenario, das unter den konkret vorliegenden Gegebenheiten ablaufen kann. Dabei liegt ein bemessungsrelevantes Brandszenario dann vor, wenn ein Szenario mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auftritt und das den größten Schaden verursachen kann. Es stehen Rechenverfahren, zum Nachweise der Feuerwiderstandsdauer unter Vorgabe eines definierten Temperaturverlaufes (Einheitstemperaturzeitkurve, Außenbrandkurve und Hydrocarbonkurve) oder unter Vorgabe von Brandleistungen (DIN EN 1991-1-2) bzw. brandlastabhängigen Bemessungsbrandszenarien (DIN 18230) zur Verfügung. Zum Nachweise der Freihaltung und Abfuhr von Rauch und Wärme (DIN 18232 und VDI 6019) sind weitergehend Regelungen vorhanden

    Das FFH- und Vogelschutzgebiet Glücksburger Heide : Naturausstattung und Management

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    Die Glücksburger Heide liegt im äußersten Osten des Landes Sachsen-Anhalt. Innerhalb des Geltungsbereiches der FFH-Richtlinie gehört das Gebiet biogeographisch zur kontinentalen Region und wird naturräumlich als Teil des „Nordostdeutschen Tieflandes“ zur Einheit D11 „Fläming“ (Ssymank & Hauke in BfN 1998) und zur Landschaftseinheit 1.8 „Südliches Fläming-Hügelland“ (aktuelle Landschaftsgliederung Sachsen Anhalts in Reichhoff et al. 2001) gerechnet. Die Region ist insgesamt dünn besiedelt und stellt einen relativ unzerschnittenen Raum dar. Die Glücksburger Heide in den Grenzen des ehemaligen Truppenübungsplatzes ist Teil eines weitestgehend zusammenhängenden, zwischen Jessen bis Seehausen und Linda ausgedehnten Forstkomplexes von insgesamt mehr als 10.000 ha Fläche

    Event safety at a mega event in the music business

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    Diese Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der Veranstaltungssicherheit bei Musikgroßveranstaltungen. Es wird der Unterschied zwischen Betreiber und Veranstalter dargestellt, die Geschichte des Open-Air-Festivals, sowie der Musikfestivals. Durch besondere Vorkommnisse und Unfälle wird die Relevanz der Veranstaltungssicherheit dargestellt. Des Weiteren werden die Grundlagen des Eventmanagements durch begriffliche Definitionen näher erläutert. Danach wird näher auf die Veranstaltungssicherheit sowie das Sicherheitsmanagement eingegangen. Diese werden anhand von Grundlagen und Definitionen erläutert. Es wird dargestellt, was als Großveranstaltung bezeichnet wird und welche Gefahren und Risiken bei Großveranstaltungen beachtet werden müssen. Hierbei werden verschiedene Verfahren zur Risikobewertung, als auch die zu beachtenden rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen näher betrachtet. Zum Schluss werden die Expertenbefragungen dargestellt

    Föderalismusreform und Europäisches Umweltrecht Bemerkungen zur Kompetenzverteilung Bund - Länder vor dem Hintergrund der Herausforderungen des europäischen Gemeinschaftsrechts

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    § 4 Abs. 1 S. 1 BImSchG unterwirft die Errichtung und den Betrieb besonders immissionserheblicher Anlagen der Genehmigungspflicht. Obwohl diese Voraussetzungen auch auf viele der im Bergbau verwendeten Anlagen zutreffen, sieht der Gesetzgeber für solche "Anlagen des Bergwesens" durch § 174 Abs. 5 BBergG und § 4 Abs. 2 BImSchG eine Befreiung von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht vor. Der Beitrag zeigt die Einzelheiten des so geschaffenen "Konkurrenzverhältnisses" zwischen Immissionsschutz- und Bergrecht im Bereich der sich immissionserheblich auswirkenden Anlagen des Bergwesens auf und verdeutlicht, dass deren "Privilegierung" rechtssystematisch wie verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar is

    Unterstützung der ukrainischen Genehmigungsbehörde NARU beim Aufbau eines technischen Systems zur verbesserten betrieblichen Überwachung des KKW Saporoshje (4. Realisierungsstufe)

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    Das vor zwei Jahren im KKW Saporoshje in Betrieb genommene System zur verbesserten betrieblichen Überwachung wurde an die Kiewer Zentrale der ukrainischen Aufsichtsbehörde angeschlossen. Dazu wurden die für den Anschluß und die Ausstattung dieser Zentrale in der ersten Ausbaustufe unbedingt erforderlichen technischen Mittel einvernehmlich spezifiziert, in Deutschland beschafft, im notwendigen Umfang erprobt, in die Ukraine überführt und dem Partner am Einsatzort unentgeltlich überlassen. Bei der Erprobung des Informationstransfers aus dem KKW Saporoshje in die Kiewer Zentrale wurde nachgewiesen, daß die von der ukrainischen Behörde gemietete Standleitung die notwendigen technischen Anforderungen erfüllt. Bei Funktionstests Mitte Januar 1998 wurden On-line-Daten aus dem Saporoger System der verbesserten betrieblichen Überwachung fehlerfrei nach Kiew übertragen. Ferner sind der ukrainischen Seite zum Anschluß des KKW Rovno an die Kiewer Zentrale die gleichen technischen Mittel zur Verfügung gestellt worden

    Die Europäische Kommunikations-(Un)Ordnung: Mapping der medienrelevanten EU-Rechtsakte und Identifikation von Abhängigkeiten, Schnittbereichen und Widersprüchen

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    Im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 hat das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) mehrere Gutachten und Untersuchungsberichte erarbeitet, die als Diskussionsgrundlage für die EU-Medienkonferenz im Juli 2020 und die nachfolgenden Focus Sessions dienten. Ziel der HBI-Untersuchungen war dabei die Identifikation von Möglichkeiten der mittel- und langfristigen Verbesserung der Kohärenz der europäischen Informations- und Kommunikationsordnung. Die derzeitige Informations- und Medienordnung ist ein rechtliches Mehr-Ebenen-System, das aus Normen der EU, des Bundes und der Länder besteht. Hinzu treten völkerrechtliche Vorgaben, aber auch Normen der Selbstregulierung. Die derzeitige Regulierung in diesem Bereich, die teils jahrzehntealten Pfadabhängigkeiten folgt, ist angesichts struktureller Transformationen öffentlicher und individueller Information und Kommunikation immer wieder Gegenstand grundsätzlicher Debatten über ihre Kohärenz, Kongruenz, Zeitgemäßheit und Zukunftsfähigkeit. Mit dem vorliegenden Gutachten soll eine systematische materiell-rechtliche Kartographierung der derzeit bestehenden Regelungen auf europäischer Ebene erfolgen, die den für die derzeitige EU-Medienordnung relevanten Sekundärrechtskorpus aus Sicht audiovisueller Angebote überblicksartig beschreibt, die einzelnen Rechtsakte aus einer komparativen Governance-Perspektive analysiert und so Abhängigkeiten, Überlappungen, strukturelle Unterschiede und mögliche Widersprüche aufzeigt. Dazu gehören mögliche Durchwirkungs- und Spill-Over-Effekte von Rechtsakten aus anderen Bereichen, deren Regelungen sich (auch) im Medienbereich bemerkbar machen und so faktischen Einfluss auf die Medienordnung haben

    Quo vadis Luxembourg? European case-law in the area of gambling

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    Zusammenfassung: Der Europäische Gerichtshof beschäftigte sich bereits in einer Vielzahl von Fällen mit der Vereinbarkeit von nationalem Glücksspielrecht mit dem Gemeinschaftsrecht. Es wurde erwartet, dass die aktuelle Placanica-Entscheidung und zwei darauf folgende Urteile des EFTA-Gerichtshofes zur norwegischen Rechtsetzung einen neuen Meilenstein setzen würden. Haben diese Entscheidungen jedoch tatsächlich einen der strittigsten Punkte des Primärrechts der Gemeinschaft revolutioniert, vorherige Urteile weiterentwickelt oder lediglich den bisher eingeschlagenen Weg bestätigt? Welche Konsequenzen können sich möglicherweise aus diesen Urteilen ergeben? Der vorliegende Artikel versucht, die vom EuGH aufgestellten Kriterien bezüglich Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit der nationalen Beschränkungen im Bereich der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zu analysieren. Vor rechtswissenschaftlichem Hintergrund werden die Defizite erläutert und die Schwierigkeiten, mit welchen die nationalen Institutionen bei der Anwendung und Interpretation dieser Prinzipien zu kämpfen haben. Bis zur Placanica-Entscheidung herrschte wenig Klarheit. Der den Mitgliedstaaten durch den EuGH ehemals gewährte große Spielraum und die späteren Versuche, diesen wieder zu begrenzen, führten nicht zu einer klaren Bestimmbarkeit von gemeinschaftsrechtskompatiblen Beschränkungen. Speziell die Argumentation des EFTA-Gerichtshofes kann nun als ein präziser Indikator für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung auf nationaler Ebene herangezogen werden. Ein kurzer Vergleich mit EuGH Rechtsprechung in anderen sensiblen Bereichen und mögliche Lösungswege über das Primärrecht vervollständigen die Analys
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