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    Open Government in Deutschland - welche Ziele des Koalitionsvertrags hat die aktuelle Bundesregierung bis jetzt erreicht?

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    Dieses Paper geht auf eine Prüfungsleistung vom 14.02.2016 in der Lehrveranstaltung „Aktuelle Entwicklungen im Informationsmanagement“ im Wintersemester 2015/16 aus dem Studiengang Informationsmanagement (berufsbegleitend) der Hochschule Hannover unter Frau Dr. Ina Blümel zurück. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist eine umfassenden Literatur- und Internetrecherche zum Thema Open Government in Deutschland. Hierbei steht die Fragestellung "Welche Ziele hat die aktuelle Bundesregierung bis jetzt erreicht?" auf Basis des Koalitionsvertrags der 18.Legislaturperiode im Mittelpunkt. Es wird eine Übersicht über die Gesetzesgrundlage mit einem Fokus auf dem e-Government-Gesetz gegeben. Zudem wird der aktuelle Sachstand des Koalitionsvertrags betreffend Open Government an neun Punkten betrachtet und abschließend bewertet

    Stand von INSPIRE und Geodaten-Lizenzpolitik des Bundes

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    Die INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Kommission trat 2007 in Kraft. Sie setzt den rechtlichen Rahmen für den Aufbau von Geodateninfrastrukturen und fördert damit die Interoperabilität und die gemeinsame Nutzung von Geodaten über Staatsgrenzen und Fachdisziplinen hinweg. Die Umsetzung von INSPIRE ist für deutsche Behörden verpflichtend. Dank INSPIRE sind Geodateninfrastrukturen in Bund und Ländern inzwischen als Aufgabe der Verwaltung anerkannt. Ihr Betrieb ist durch Gesetze oder Verordnungen nachhaltig gesichert. Allerdings erfolgt die Nutzung von INSPIRE-transformierten Daten derzeit noch nicht in dem Umfang wie erhofft. Die Europäische Kommission und die Geodateninfrastruktur Deutschland haben Maßnahmen eingeleitet, um dem entgegenzuwirken. Die gemeinsame Nutzung von Geodaten wird durch unterschiedliche Lizenzbedingungen erheblich beeinträchtigt. Sowohl innerhalb von Europa als auch innerhalb von Deutschland gibt es erhebliche Unterschiede bei den Gebühren für Geodaten. Der Bund hat für seine von INSPIRE betroffenen Geodaten im Geodatenzugangsgesetz festgelegt, dass sie grundsätzlich geldleistungsfrei über INSPIRE-konforme Dienste bereitgestellt werden

    Neues Schuldverschreibungsrecht und Altanleihen

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    Am 5. 8. 2009 ist das neue Schuldverschreibungsgesetz in Kraft getreten. Es lässt in weitgehendem Umfang Umstrukturierungen einer Anleihe, z. B. Änderungen der Fälligkeit oder der Zinshöhe, Schuldnersetzungen, debt equity swaps u. a. m., durch Mehrheitsbeschluss der Gläubigerversammlung zu, wenn die Anleihebedingungen dies vorsehen (sog. Collective Action Clauses; CAC). Vor Inkrafttreten des SchVG begebene Anleihen können ebenfalls durch Mehrheitsbeschluss der Geltung des neuen SchVG unterstellt werden. Ausdrücklich klargestellt ist dies für die – wenigen – Emissionen, auf die bereits das alte SchVG von 1899 anwendbar war. Im Folgenden wird dargelegt, dass dies nach der einschlägigen, allerdings wenig glücklich formulierten Überleitungsvorschrift des § 24 SchVG 2009 auch für die weitaus zahlreicheren Fälle gilt, in denen auf die Altanleihe zwar deutsches Sachrecht, insbesondere die §§ 793 ff. BGB, nicht aber das alte SchVG von 1899 anzuwenden ist. Diese Frage hat sowohl für Altanleihen privater Emittenten wie für umlaufende Anleihen ausländischer Staaten größte Bedeutung

    Die Bedeutung des Schuldverschreibungsgesetzes für deutsche Staatsanleihen im Lichte der jüngsten Entwicklungen

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    Seit Erlass des Schuldverschreibungsgesetzes von 2009 (SchVG) zeichnet sich ab, dass die Emissionspraxis der deutschen Staatsanleihen im Hinblick auf kollektive Gläubigermechanismen („Collective Action Clauses“ – CACs), wie sie das SchVG erstmals rechtssicher ermöglicht, substantiellen Änderungen unterliegen wird. Während die Haltung inländischer öffentliche Emittenten noch bei Verabschiedung des SchVG reserviert war, hat sich die Situation seit Mai 2010 grundlegend geändert: Verschiedene Mitgliedstaaten der Eurozone sind mit Verbindlichkeiten in ihrer Währung in Schwierigkeiten geraten und mussten um internationale Hilfe nachsuchen. Vor dem Hintergrund der politischen Forderung nach einer Beteiligung der bestehenden Gläubigerschaft („private sector involvement“, „PSI“) musste schließlich Griechenland im Frühjahr 2012 eine Umschuldung (mithilfe entsprechender Klauseln) bemühen. Politische und rechtliche Festlegungen der Eurogruppe über die künftige Dokumentation der (verbrieften) Staatenschuld im Hinblick auf eine potentiell erforderlich werdende Umschuldung folgten. Bei den nationalen Umsetzungsarbeiten sind auch gewisse „Unzulänglichkeiten“ des durch das SchVG geschaffenen gesetzlichen Gestaltungsrahmens aufgegriffen worden. Die nachfolgende Abhandlung zeichnet im Einzelnen die verschiedenen Entwicklungslinien nach, beginnend (i) mit dem SchVG und der darin zum Ausdruck gekommenen traditionellen Haltung der öffentlichen Hand zu CACs, leitet über (ii) zur GriechenlandUmschuldung („PSI“) und deren rechtlichen Besonderheiten und Ergebnisse unter dem (neuen) Blickwinkel einer Beteiligung privater Gläubiger, soll (iii) die von der Eurogruppe gezogenen Konsequenzen in Gestalt der Empfehlungen des Wirtschafts- und Finanzausschusses für „Umschuldungsklauseln“ der Mitgliedsstaaten der Eurozone im Hinblick auf Art. 12 Abs. 3 des ESM-Vertrags erläutern und schließlich (iv) einen Überblick über die gesetzgeberischen Schritte in Deutschland zur Umsetzung der Empfehlungen liefern

    Zum Bedarf nach Datenzugangsrechten

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    Die faktische Kontrolle eines Dateninhabers über bestimmte Daten kann sich negativ auf Dritte auswirken. Aus Sicht dieser Dritten – seien es einzelne Personen, betroffene Unternehmen oder gar die Gesellschaft als Ganzes – drängt sich deshalb die Frage auf, ob sie unter gewissen Voraussetzungen einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu faktisch geschützten Daten haben sollten. Der Beitrag zeigt auf, wann es zu Problemen kommt und skizziert in der Form neuer Datenzugangsrechte erste Lösungsansätze für diese Probleme

    Wuppertal Bulletin zu Instrumenten des Klima- und Umweltschutzes : Jg. 7, Nr. 1

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    Bestimmung von hochpolaren Pflanzenschutzmittelrückständen mit kleinen Molekulargewichten in pflanzlichen Materialien

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    Ziel dieser Arbeit war es, neue Ansätze für die Analytik kleiner und hochpolarer Pflanzenschutzmittelrückstände in unterschiedlichsten pflanzlichen Materialien zu entwickeln. Dabei standen die Präzision der Analysenergebnisse, der Arbeitsaufwand, sowie die Robustheit der Methoden und die daraus resultierende Übertragbarkeit für die Routineanalytik im Vordergrund. Hierzu wurden verschiedene Arbeitsschritte von Analysenmethoden an ausgewählten Beispielen von hochpolaren Pflanzenschutzmittelrückständen mit niedrigem Molekulargewicht untersucht.:1 Einleitung 2 Zielstellung 3 Theoretische Grundlagen von Pflanzenschutzmitteln 3.1 Begriffsdefinition 3.2 Forschung und Entwicklung 3.3 Zulassung und rechtliche Grundlagen für Pflanzenschutzmittel 4 Matrixeffekte in der LCMS-Analytik 5 Vorstellung der Zielanalyten und bisherige Analytik 5.1 Triazol-Metaboliten 5.2 Difluoressigsäure 5.3 Ethephon und HEPA 5.4 Phosphonsäure 5.5 Glufosinat-Ammonium und dessen Metaboliten 6 Experimenteller Teil 6.1 Extraktion 6.1.1 Test verschiedener Extraktionsmittel 6.1.2 Test verschiedener Behandlungen während der Extraktion 6.2 Extraktaufreinigung 6.2.1 Extraktverdünnung 6.2.2 Festphasenextraktion 6.2.2.1 Triazol-Metaboliten 6.2.2.1.1 Unpolare SPE 6.2.2.1.2 Kationenaustausch-SPE 6.2.2.1.3 Anionenaustausch-SPE 6.2.2.2 DFA 6.2.2.2.1 Unpolare SPE 6.2.2.2.2 Kationenaustausch-SPE 6.2.2.3 Ethephon und HEPA 6.2.2.3.1 Unpolare SPE 6.2.2.3.2 Kationenaustausch-SPE 6.3 Trennverfahren 6.3.1 Flüssigkeitschromatographie 6.3.2 Kapillarelektrophorese 6.4 Detektion 6.4.1 Tandem-Massenspektrometrie 6.4.2 Differential-Mobilitäts-Spektrometrie 6.4.3 Time-of-Flight Detektion 7 Ergebnisse und Diskussion 7.1 Extraktion 7.1.1 Test verschiedener Extraktionsmittel 7.1.2 Test verschiedener Behandlungen während der Extraktion 7.2 Extraktaufreinigung 7.2.1 Extraktverdünnung 7.2.2 Festphasenextraktion 7.2.2.1 Triazol-Metaboliten 7.2.2.1.1 Unpolare SPE 7.2.2.1.1.1 Vortests 7.2.2.1.1.2 Ergebnisse und Diskussion der finalen Durchführung 7.2.2.1.2 Kationenaustausch-SPE 7.2.2.1.2.1 Wahl des pH-Wertes für die Probenaufgabe auf die SPE 7.2.2.1.2.2 Wahl des pH-Wertes für die Elution vom SPE-Material 7.2.2.1.2.3 Ergebnisse und Diskussion der finalen Durchführung 7.2.2.1.3 Anionenaustausch-SPE 7.2.2.1.3.1 Wahl des pH-Wertes für die Probenaufgabe auf die SPE 7.2.2.1.3.2 Wahl des pH-Wertes für die Elution vom SPE-Material 7.2.2.1.3.3 Ergebnisse und Diskussion der finalen Durchführung 7.2.2.2 DFA 7.2.2.2.1 Unpolare SPE 7.2.2.2.1.1 Vortests 7.2.2.2.1.2 Ergebnis und Diskussion der finalen Durchführung 7.2.2.2.2 Kationenaustausch-SPE 7.2.2.2.3 Anionenaustausch-SPE 7.2.2.2.3.1 Wahl des pH-Wertes für die Probenaufgabe auf die SPE 7.2.2.2.3.2 Wahl des pH-Wertes für die Elution vom SPE-Material 7.2.2.3 Ethephon und HEPA 7.2.2.3.1 Unpolare SPE 7.2.2.3.1.1 Vortests 7.2.2.3.1.2 Ergebnisse und Diskussion der finalen Durchführung 7.2.2.3.2 Kationenaustausch-SPE 7.2.2.3.3 Anionenaustausch-SPE 7.2.2.3.3.1 Wahl des pH-Wertes für die Probenaufgabe auf die SPE 7.2.2.3.3.2 Wahl des pH-Wertes für die Elution vom SPE-Material 7.3 Trennverfahren 7.3.1 Flüssigkeitschromatographie 7.3.1.1 Triazol-Metaboliten 7.3.1.2 DFA 7.3.1.3 Ethephon und HEPA 7.3.1.4 Phosphonsäure 7.3.1.5 Glufosinat und dessen Metaboliten 7.3.2 Kapillarelektrophorese 7.3.2.1 Triazol-Metaboliten 7.3.2.2 Difluoressigsäure 7.3.2.3 Ethephon und HEPA 7.3.2.4 Phosphonsäure 7.4 Detektion 7.4.1 Tandem-Massenspektrometrie 7.4.2 Differential-Mobilitäts-Spektrometrie 7.4.2.1 Triazol-Metaboliten 7.4.2.2 Difluoressigsäure 7.4.3 Time-of-Flight Detektion 7.4.3.1 Triazol-Metaboliten 7.4.3.2 Interferenz des 1,2,4-Triazol 8 Zusammenfassung und Ausblick 9 Anhang 9.1 Verwendete Referenzsubstanzen und Interne Standards 9.2 Physikalisch-chemische Eigenschaften der Analyten 9.3 Strukturformeln der Analyten und Internen Standards 9.4 Anwendungsbeispiele der Analyten 9.5 Massenspektrometrische Parameter der Analyten 9.6 Verwendete LC-Parameter 9.7 Verwendete CE-MS/MS-Parameter 9.8 Verwendete Differential-Mobilitäts-Spektrometrie Parameter 9.9 Verwendete QTOF-Parameter 9.10 Verwendete Formeln 9.11 Ergebnisse 9.11.1 Test verschiedener LC-Phasen 9.11.1.1 Triazol-Metaboliten 9.11.1.1.1 Aquasil C18 9.11.1.1.2 Hypercarb 9.11.1.1.3 Luna SCX 9.11.1.1.4 ZIC-pHILIC 9.11.1.2 Difluoressigsäure 9.11.1.2.1 ZIC-pHILIC 9.11.1.2.2 Hypercarb 9.11.1.3 Ethephon und HEPA 9.11.1.3.1 Hypercarb 9.11.1.3.2 Luna NH2 9.11.1.4 Phosphonsäure 9.11.1.4.1 Hypercarb 9.11.1.5 Glufosinat und dessen Metaboliten 9.11.1.5.1 Hypercarb 9.11.1.5.2 ZIC-pHILIC 9.11.2 Validierung LC-DMS-MS/MS für TDMs 9.11.3 Validierung LC-DMS-MS/MS für DFA 9.11.4 Validierung MRMHR für TDMs 10 Literaturverzeichnis 11 Versicherung und Erklärung gemäß Promotionsordnun
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