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    Datenschutz in kirchlichen Einrichtungen - EigenstÀndigkeit des kirchlichen Datenschutzes und die Eigenart des kirchlichen BeschÀftigtendatenschutzes

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    Durch das Inkrafttreten der DSGVO finden sich die verfassten Kirchen nunmehr zur BegrĂŒndung eigener Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Datenschutzes in einem trilateralen VerhĂ€ltnis wieder. Neben das innerstaatliche VerhĂ€ltnis zwischen Staat und Kirche tritt das Unionsrecht sowohl auf PrimĂ€r- als auch auf SekundĂ€rrechtsebene. Die Arbeit untersucht zunĂ€chst die datenschutzrechtliche Situation der öffentlich-rechtlichen Kirchen in Deutschland. Durch die Verlagerung der datenschutzrechtlichen Gesetzgebungskompetenz zugunsten der EU hĂ€ngt die Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten und damit schlussendlich auch die der öffentlich-rechtlichen Kirchen von der Erlaubnis der EU ab. Gleichzeitig ist die datenschutzrechtliche Gesetzgebung Gegenstand innerstaatlicher Kompetenzverteilung. Die Arbeit beschĂ€ftigt sich mit der Frage, ob und auf welcher Kompetenzgrundlage die öffentlich-rechtlichen Kirchen die Anwendung eines eigenen Datenschutzrechts stĂŒtzen können. DarĂŒber hinaus behandelt die Arbeit die materiellen Anforderungen an kirchliches Datenschutzrecht sowie die Umsetzungen der EKD und VDD. Insbesondere wird neben den allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des Art. 91 Abs. 1 DSGVO auch auf die kircheneigene Datenschutzaufsicht nach Art. 91 Abs. 2 DSGVO eingegangen. Abschließend befasst sich die Arbeit mit den Regelungen des DSG-EKD und KDG zum BeschĂ€ftigtendatenschutz. Untersucht werden die Anforderungen der einschlĂ€gigen Öffnungsklausel, Art. 88 DSGVO, das allgemeine VerhĂ€ltnis der Kirchengesetze zur DSGVO sowie die einschlĂ€gigen und anwendbaren Regelungen im BeschĂ€ftigungskontext
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