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    Die neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen der behördlichen elektronischen Zustellung

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    Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Thematik der Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente und der rechtsverbindlichen Zusendung von Privaten unter Einsatz von zugelassenen elektronischen Zustelldiensten. Der Großteil der einschlägigen rechtlichen Regelungen findet sich im Zustellgesetz (ZustG), insbesondere im 3. Abschnitt, aber auch Regelungen des E-GovG, SigG, DSG 2000 und des ECG können in diesem Zusammenhang zur Anwendung kommen. Es werden einerseits die rechtlichen Regelungen erläutert und gewisse sich daraus ergebende Fragestellungen diskutiert, andererseits werden die sich aus diesen Regelungen ergebenden technischen Implikationen erörtert. Für eine elektronische Zustellung von behördlichen Dokumenten durch einen Zustelldienst ist dessen vorherige Zulassung durch das BKA erforderlich, wobei im Zuge des Zulassungsverfahrens geprüft wird, ob die entsprechenden Anforderungen der Zustelldiensteverordnung (ZustDV) erfüllt und die verwiesenen technischen Spezifikationen implementiert wurden, welche von der IT-Kooperation Bund-Länder-Gemeinden verbindlich festgelegt wurden (http://reference.e-government.gv.at/Zustellung.351.0.html). Diese Spezifikationen werden gem § 3 Abs 1 Z 7 iVm Anlage 1 ZustDV zu einem normativern Bestandteil der Verordnung erklärt. Ziel dieser Arbeit ist es, einem Juristen die gesetzlichen Regelungen der Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente näher zu bringen und auch die damit verbundenen technischen Hintergründe und Konzepte zu erläutern. Es soll ein Verständnis dafür gegeben werden, wie die einzelnen Normen in der Praxis technisch umgesetzt und erfüllt werden bzw werden können. Des Weiteren ist das Rechtsgebiet der Elektronischen Zustellung noch immer ein relativ neues Forschungsgebiet, in welchem vor rund 3 Jahren umfassende Novellierungen der Rechtsvorschriften erfolgen. Bis heute gibt es noch immer nur sehr wenige wissenschaftliche Publikationen, welche sich intensiv und im Detail mit den entsprechenden Rechtsnormen (§§ 28 – 37a ZustG, E-GovG, SigG) auseinandergesetzt haben. Insbesondere werden auch die öffentlich rechtlichen und privatrechtlichen Aspekte der elektronischen Zustellung beleuchtet und eine klare Abgrenzung zwischen der hoheitlichen Zustellung und der privatrechtlichen Zusendung von Dokumenten gezogen. Betrachtet man aktuell die beiden zugelassenen Zustelldienste (meinbrief.at, brz-zustelldienst.at), so finden sich dort sowohl öffentlich rechtliche als auch privatrechtliche Elemente. Insbesondere soll bewiesen werden, dass die Anmeldung eines potentiellen Empfängers bei einem Zustelldienst keinen zivilrechtlichen Vertrag darstellt, sondern eine Einwilligung des Bürgers/der Bürgerin gem § 1 Abs 1 E-GovG in den Empfang behördlicher Dokumente auch in elektronischer Form (Wahlfreiheit der Kommunikationsart). Andererseits kann der Bürger auch in den Empfang elektronischer Dokumente Privater einwilligen. Dies erfolgt idR durch Aktivierung einer Checkbox. Genau diese Aktivierung stellt aber den Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrags in der Form eines Hostingvertrags für elektronische Nachrichten/Dokumente dar. Hieraus ergeben sich eine Reihe rechtlicher Fragestellungen, die in der Arbeit beleuchtet werden sollen. In einem weiteren Kapitel sollen die einzelnen Arten der Elektronischen Zustellung im Verwaltungsverfahren (ZustG) detailliert präsentiert werden, welche in den späteren Kapiteln einer umfassenden Präzisierung unterzogen werden. Detailliert werden auch die rechtlichen Regelungen der Anmeldung bei einem Zustelldienst als Empfänger dargestellt und der Erbringung der Zustell-, Ermittlungs- und Verrechnungsleistung. Im Zuge dessen werden auch die aktuell zum Einsatz kommenden Technologien und konkreten technologischen Umsetzungen erklärt und so der Konnex zwischen Recht und Technik hergestellt werden. Ausgewählte Technologien, welche man bei einem durchschnittlichen Juristen idR nicht unbedingt als Allgemeinwissen voraussetzen können wird (z. B. Webservices, SOAP, X.509-Zertifikate, etc.), sollen einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Im Kapitel über die Anmeldung des Empfängers und Abfrage von zuzustellenden Dokumenten werden auch das Konzept der Bürgerkarte und die damit verbundenen Rechtsnormen des E-GovG einer detaillierten Betrachtung unterzogen, da sowohl Anmeldung beim Zustelldienst als auch die Abholung von bereitliegenden Dokumenten ausschließlich auf Basis des Konzepts der Bürgerkarte erfolgen darf. Hier soll der Beweis aufgestellt werden, dass die Anmeldung beim Zustelldienst lediglich eine Einwilligung nach § 1 Abs 1 E-GovG in eine elektronische Kommunikation mit der Behörde darstellt, nicht aber einen zivilrechtlichen Vertrag. Auch in diesem Zusammenhang sollen die zum Einsatz kommenden Technologien verständlich erläutert werden. Auch die rechtlichen und technischen Aspekte der Anbindung von Behörden (oder Privaten) an das gesamte Zustellsystem sollen dargelegt und ausführlich für den Juristen verständlich erklärt werden. Besonderes Augenmerk soll hier auf die Rechtsbeziehung zwischen Behörde und Zustelldienst und dem Vertragsabschluss gelegt werden. Weiters beschäftigt sich diese Arbeit mit dem Beweiswert elektronischer behördlicher Dokumente, insbesondere von Bescheiden, sowie mit Aspekten der digitalen Signatur als Pendant zur herkömmlichen Unterschrift und der Sicherung der Authentizität behördlicher Dokumente mittels der Amtssignatur beschäftigt. Dazwischen werden an passender Stelle immer wieder datenschutzrechtliche Aspekte und Fragestellungen erörtert. Die abschließende Zusammenfassung bietet einen abschließenden Überblick über alle relevanten Punkte und gezogene Erkenntnisse. Sie soll dem Leser nochmals eine kurze Wiederholung des in der Arbeit Dargestellten bieten
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