985 research outputs found

    „Als das Wünschen noch geholfen hat…“: Das World Trade Center als Security Shopping Mall

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    The actual, so-called German „antiterrorism” laws are not conceptualized to fight against „terrorism”, and they won't help to prevent against „terrorism”. More over, their rassist focus is mainly against foreigners, and against constituional and human rights. Not only in a German but as well in European context, „terrorism” will become a synonym for political protest and resistance. The paper argues that this development follows the logic of a neoliberal economic globalization as a political one

    Atlantische Auswirkungen amerikanischer Heimatschutzpolitik

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    'Mit dem neuen Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security) wurde ein Kernstück der 'Nationalen Heimatschutzstrategie' von Präsident George W. Bush verwirklicht. Es ist Teil des umfangreichsten Umbaus der US-Regierungsorganisation seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Wie wenig dieser Umbau die Effizienz des amerikanischen Heimatschutzes erhöht hat, legte Hurrikan 'Katrina' offen. Dabei hat die neue Behörde bereits eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die sich auch international auswirken. Im Zuge der Neugestaltung des US-Heimatschutzes werden andere Nationen mit der Forderung konfrontiert, sich amerikanischen Sicherheitsbedürfnissen und -maßnahmen zu fügen. Die Staaten diesseits des Atlantiks nehmen vor allem Anstoß an der Einschränkung der Reisefreiheit und des Datenschutzes, an Eingriffen der USA in die politische Kompetenzverteilung Europas und an Verzerrungen des wirtschaftlichen Wettbewerbs mit und innerhalb der EU. Zudem versucht die USA, Kosten der nationalen Sicherheitsmaßnahmen zum Teil auf andere Länder abzuwälzen, vor allem jene, die bei Inspektionen in in- und ausländischen Flug- und Seehäfen anfallen. Sobald bestimmte (Markt-)Mechanismen sich regulierend auf das politische System der USA auswirken, werden sich einige dieser Probleme wieder entschärfen. Wirtschaftliche Erwägungen sowie Datenschutzbedenken führen dazu, dass die geplanten oder schon eingeführten Beschränkungen für Studenten, Geschäftsreisende und Touristen überprüft werden. Hingegen bleibt die Entwicklung international gültiger Sicherheits- und Technologiestandards (unter anderem bei der Erfassung biometrischer Daten) nicht zuletzt wegen divergierender handels- und industriepolitischer Interessen umstritten.' (Autorenreferat

    Anforderungen an Virtuelle Rathäuser:ein Leitfaden für die herstellerunabhängige Softwareauswahl

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    Im Rahmen des E-Government sollen dem Bürger Verwaltungsdienstleistungen durch moderne Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) auf elektronischem Wege einfacher zugänglich gemacht werden. Ermöglicht wird dieses Vorhaben auf kommunaler Ebene durch das so genannte Virtuelle Rathaus. Im Virtuellen Rathaus bietet die Verwaltung den Bürgern über elektronische Medien die Möglichkeit, jederzeit und überall ihre Informations-, Kommunikations- und Transaktionsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Projektseminar „ProService“ des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, hat in Zusammenarbeit mit der Firma citeq, einem kommunalem Rechenzentrum und einer Einrichtung der Stadt Münster, eine Anforderungsanalyse in Bezug auf das Virtuelle Rathaus durchgeführt. Die Ergebnisse werden in diesem Dokument präsentiert

    Zur Entwicklung des tierärztlichen Berufsstandes in Deutschland seit dem Jahr 2000 - eine empirische Verbleibstudie mit Geschlechtervergleich

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    Zur Zeit gibt es keinen quantitativen Gesamtüberblick und keinen bundesweiten Vergleich der Zahlen von Studienanfängern, Absolventen mit abgelegter Tierärztlichen Prüfung (TP), Tierärzten mit Approbation sowie Kammermitgliedschaften. Es wird untersucht, wie sich das Verhältnis zwischen der Anzahl der von den veterinärmedizinischen Bildungsstätten erteilten TP zur Anzahl der in Deutschland erteilten Approbationen und diese wiederum zu den bestehenden Pflichtmitgliedschaften in den Landestierärztekammern für den Untersuchungszeitraum der Abschlussjahrgänge 2000 bis 2010 darstellt. Es wurde Datenmaterial der Stiftung für Hochschulzulassung, der fünf veterinärmedizinischen Bildungsstätten, des Deutschen Tierärzteblattes, der Approbationsbehörden und der Zentralen Tierärztedatei Dresden genutzt. Anschließend wurden die Daten mittels Recherche in öffentlichen Medien ergänzt. Insgesamt wurden n = 8036 Personen zur Untersuchung herangezogen, wovon n = 6715 (84 %) auswertbar waren, dabei lag der Frauenanteil stets bei durchschnittlich 82 %. Es zeigte sich, dass die überwiegende Mehrheit (92 %) der auswertbaren Personen ihre Approbation innerhalb der ersten drei Monate nach Bestehen der TP erhielt. 84 % ließen nur maximal drei Monate zwischen Approbationserhalt und Kammerbeitritt vergehen. 75 % der Absolventen bleiben ihrem Ausbildungsland treu bzw. kehren dorthin zurück, eine veterinärmedizinische Hochschule bzw. Fakultät hat somit einen fachkräftebindenden Effekt für das jeweilige Bundesland. Im Bereich der Haupttätigkeitsfelder geht der Trend nach wie vor in Richtung „Praktiker“ (52 %). Personen ohne Berufsausübung bzw. Doktoranden nehmen den zweitgrößten Anteil (17 %) der Tätigkeitsfelder ein. Dabei steht die Einstufung der Doktoranden der Tiermedizin in tierärztlich „Tätige“ oder „nicht Tätige“ zur Diskussion, da diese in Deutschland noch in einer rechtlichen Grauzone liegt. Das Anmeldesystem ausgehend von der Approbationsbeantragung bis zur Kammermitgliedschaft bei den Tierärzten in Deutschland, mit weniger als 3 % nicht registrierter Kammermitgliedschaften sowie weniger als 1 % niemals beantragter Approbationen, funktioniert recht gut. Dies scheint in erster Linie am starken Pflichtbewusstsein der deutschen Tierärzte zu liegen. Lücken in der Zusammenarbeit zwischen Approbationsbehörden und Landestierärztekammern bzw. Fehlerquellen bei der Datenübermittlung fielen bisher nicht auf und die rechtliche Verfolgung von Versäumnissen einzelner Tierärzte spielt in der Kammerverwaltung eine untergeordnete bis gar keine Rolle, da rechtliche Vergehen tatsächlich Ausnahmen darstellen. Dennoch sollten die Datenbasis und auch der Datenfluss zwischen den beteiligten Institutionen vereinheitlicht, verifiziert und auch regelmäßig ausgewertet werden, denn ohne die Anwendung von Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen ist die rechtsverbindliche Pflichtmitgliedschaft de facto eine reine Selbstverpflichtung. Eine einheitliche Stellungnahme zum Status der Doktoranden seitens der berufspolitischen Organe ist dringend notwendig. Doktoranden sollten zur Gruppe der tierärztlich „Tätigen“ zählen und der Nachweis der Approbation für alle mit der Promotion einhergehenden Arbeitsschritte Pflicht sein. In Anbetracht einer diesbezüglich bisher fehlenden bundeseinheitlichen Regelung, ist die Frage, ob man in Deutschland ohne Probleme mit fehlender Approbation tierärztlich tätig werden kann, eindeutig mit „ja“ zu beantworten.:Inhaltsverzeichnis I Abkürzungsverzeichnis III 1 Einleitung 1 2 Literaturübersicht 3 2.1 Approbation 3 2.2 Bedeutung „tätiger“ Tierarzt 5 2.3 Aufgaben und Stellung der Tierärztekammern 6 2.4 Zentrale Tierärztedatei 7 2.4.1 Entstehungsgeschichte und Funktionsweise 7 2.4.2 Aufgaben 8 2.4.3 Die Jahresstatistik der Bundestierärztekammer 8 3 Material und Methodik 10 3.1 Stiftung für Hochschulzulassung 10 3.2 Veterinärmedizinische Bildungsstätten 10 3.3 Deutsches Tierärzteblatt 11 3.4 Approbationsbehörden 11 3.5 Jahresstatistik der Bundestierärztekammer 12 3.6 Datenbasis 12 3.7 Zentrale Tierärztedatei Dresden 12 3.8 Internetrecherche 14 3.9 Angaben zum Datenschutz 14 3.10 Methodenkritik 15 4 Ergebnisse 17 4.1 Allgemeine Datenlage der veterinärmedizinischen Bildungsstätten 17 4.2 Untersuchter Gesamtdatensatz der Approbierten und Repräsentativität der Datenbasis aus dem Deutschen Tierärzteblatt 24 4.3 Zeitspanne zwischen Ablegung der Tierärztlichen Prüfung und Erhalt der Approbation 25 4.4 Zeitspanne zwischen Approbation und Kammermitgliedschaft 26 4.5 Approbation ohne Kammermitgliedschaft 27 4.6 Ergebnisse der Internetrecherche 28 4.6.1 Korrigierte Zahlen zur Approbation ohne Kammermitgliedschaft 28 4.6.2 Weder Kammermitgliedschaft noch Approbation 30 4.7 Tätigkeitsbereiche 31 4.8 Verbleib 32 4.9 Austritt aus der Kammerzugehörigkeit 35 5 Diskussion 36 5.1 Zu den Datensätzen und deren Verarbeitung durch die einzelnen Institutionen 36 5.2 Zu den Datensätzen der Tierärztlichen Prüfungen 37 5.3 Zu den Approbationszahlen 38 5.4 Zum Zeitraum zwischen Tierärztlicher Prüfung und Approbation 39 5.5 Zum Zeitraum zwischen Approbation und Kammermitgliedschaft 40 5.6 Zu den Tätigkeitsbereichen 41 5.7 Zum Verbleib 43 5.8 Zu den „Nichtgemeldeten“ 44 5.8.1 Schwächen der Zentralen Tierärztedatei/Datenerfassung 44 5.8.2 Einflussfaktor „Ausländer“ 45 5.9 Auswirkungen und Konsequenzen bei Verstößen gegen die Approbationspflicht und Kammermitgliedschaft 46 5.10 Situation der Doktoranden – Approbation ein Muss? 49 6 Zusammenfassung 52 7 Summary 54 8 Literaturverzeichnis 56 Anhang 62 Danksagung 7

    Jahresbericht 2014

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    Bundesamt für Verfassungsschutz - Aufgaben, Befugnisse, Grenzen

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    Die nach Auflösung der politischen und militärischen Blöcke fortbestehende internationale Zusammenarbeit und vor allem die rasante Entwicklung der modernen Kommunikationsmittel schaffen nie gekannte Freiheiten menschlichen Miteinanders. Doch solche Möglichkeiten bergen auch das Risiko ihres Missbrauchs. Der Auftrag des Verfassungsschutzes liegt im Spannungsfeld zwischen dem Anspruch auf größtmögliche Freiheit und dem Sicherungsbedürfnis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, aktuelle Gefahren durch den politischen Extremismus und deren Entwicklungspotenziale einzuschätzen und so zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beizutragen. Klar ist dabei aber auch: Dies kann von staatlichen Institutionen allein nicht geleistet werden. Entscheidend ist die Grundüberzeugung der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, aktiv für Demokratie und Menschenwürde einzutreten

    Das Schweizer Spitalwesen : Eine Managementperspektive, Edition 2016 - 2017

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    StudieDie Gesundheitsbranche ist geprägt von einer Vielzahl von Akteuren, einer starken Fragmentierung und einem hohen Komplexitätsgrad. Dieser Branchenreport setzt sich zum Ziel, eine Auswahl wichtiger Daten zur Entwicklung der Spitalbranche zu bündeln und aufzubereiten. Dabei sollen einige Kernthemen der Schweizer Spitalbranche beleuchtet und diskutiert werden

    An den Grenzen des Rechtsstaates: EU-USA-Terrorismusbekämpfung

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    "Die USA betrachten den Terrorismus seit dem 11. September 2001 als eine existenzielle Bedrohung ihrer Sicherheit und haben darauf mit der militärischen Intervention in Afghanistan reagiert. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sehen den Terrorismus in erster Linie als ein Problem der inneren Sicherheit. Die transatlantische Terrorismusbekämpfung steckt in dem Dilemma, sich im Einzelfall entscheiden zu müssen: Orientiert man sich streng an rechtsstaatlichen Grundsätzen oder gewichtet man sicherheitspolitische Notwendigkeiten der konkreten Gefahrenabwehr stärker? Die Entscheidung muss im Zweifelsfall sogar zwischen transatlantischer Zusammenarbeit und einem Alleingang Europas getroffen werden und ist damit punktuell auch eine Entscheidung für oder gegen die Zusammenarbeit mit den USA. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: Hat die transatlantische Wertegemeinschaft konstruktive Impulse erhalten durch die Politik der Obama-Administration und die mit dem Vertrag von Lissabon erweiterten Handlungskompetenzen der EU? Oder bestehen die tiefen Differenzen aus der Zeit der Bush-Administration fort? Wie stark liegen 'Mars' und 'Venus', um eine vielzitierte These von Robert Kagan aufzugreifen, in der Antiterrorpolitik wirklich auseinander? Und schließlich: Welche Implikationen ergeben sich aus der transatlantischen Kluft für die weitere Zusammenarbeit von EU und USA? Die massiven Differenzen bei wichtigen Themen wie Datenschutz, Terroristenlisten, Militärgefängnissen und extraterritorialen Überstellungen von Terrorverdächtigen gründen sich auf die zwischen EU und USA sehr unterschiedlichen Wahrnehmung eines angemessenen Verhältnisses von Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Die Ergebnisse der Studie zeigen hierzu ein differenziertes Bild." (Autorenreferat
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