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    Gibt es ein subjektives Recht auf öffentlichen Verkehr? Grundrechte statt Daseinsvorsorge

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    Dieses Papier geht der Frage nach, ob eine staatliche Rechtspflicht besteht, ein bestimmtes Niveau öffentlicher (Nah-)verkehrsversorgung zu gewährleisten - abgesichert durch ein einklagbares subjektives Recht. In den einschlägigen Gesetzesmaterien des Bundes und der Länder wird man auf der Suche nach einem subjektiven Recht nicht fündig. Es kann auch nicht aus einem tradierten Standard von Daseinsvorsorge, sondern letztlich nur aus den Grundrechten des Grundgesetzes gewonnen werden. Ein solches allgemeines Recht auf öffentlichen Verkehr ist rechtlich existent, jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen und nur für eine minimale Versorgung zu haben. Zudem könnten die Gerichte im konkreten Falle nur dahingehend abhelfen, den Gesetzgeber auf Maßnahmen zu verpflichten, da die konkrete Ausführung von Verkehrsleistungen zunehmend privaten Anbietern überlassen wird. Einer punktuellen Verschlechterung des Verkehrsniveaus kann das subjektive Recht jedenfalls nicht entgegengehalten werden. Für die über das Minimalrecht hinausgehende und daher nicht einklagbare staatliche Verpflichtung steht den entscheidenden Trägern - also den Gesetzgebern - ein Einschätzungsspielraum zu. -- Is there a statutory duty in Germany to ensure a certain level of (local) public transportation and, if so, is it safeguarded by an enforceable (subjective) right? No such 'subjective right' can be found in either state or federal legislation, nor in the traditional standards of Daseinsvorsorge (provision of basic services). It is, however, anchored in the basic rights set out in the German Constitution. Even though such a legal right exists, it can only be called upon under strict preconditions and only for a minimum standard of service. Since public transportation services are increasingly being run by private agents, the role of the judiciary has become reduced to that of committing legislatures to undertake measures in their respective power. Nevertheless, the constitutional right to public transportation will not prevent selective cutbacks in these services. Provisions which exceed the minimum standard are not required by law and are subject to the legally restricted discretion of public authorities and legislation.

    Gibt es ein subjektives Recht auf öffentlichen Verkehr? Grundrechte der Daseinsvorsorge

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    "Dieses Papier geht der Frage nach, ob eine staatliche Rechtspflicht besteht, ein bestimmtes Niveau öffentlicher (Nah-)verkehrsversorgung zu gewährleisten - abgesichert durch ein einklagbares subjektives Recht. In den einschlägigen Gesetzesmaterien des Bundes und der Länder wird man auf der Suche nach einem subjektiven Recht nicht fündig. Es kann auch nicht aus einem tradierten Standard von Daseinsvorsorge, sondern letztlich nur aus den Grundrechten des Grundgesetzes gewonnen werden. Ein solches allgemeines Recht auf öffentlichen Verkehr ist rechtlich existent, jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen und nur für eine minimale Versorgung zu haben. Zudem könnten die Gerichte im konkreten Falle nur dahingehend abhelfen, den Gesetzgeber auf Maßnahmen zu verpflichten, da die konkrete Ausführung von Verkehrsleistungen zunehmend privaten Anbietern überlassen wird. Einer punktuellen Verschlechterung des Verkehrsniveaus kann das subjektive Recht jedenfalls nicht entgegengehalten werden. Für die über das Minimalrecht hinausgehende und daher nicht einklagbare staatliche Verpflichtung steht den entscheidenden Trägern - also den Gesetzgebern - ein Einschätzungsspielraum zu." (Autorenreferat)"Is there a statutory duty in Germany to ensure a certain level of (local) public transportation and, if so, is it safeguarded by an enforceable (subjective) right? No such 'subjective right' can be found in either state or federal legislation, nor in the traditional standards of Daseinsvorsorge (provision of basic services). It is, however, anchored in the basic rights set out in the German Constitution. Even though such a legal right exists, it can only be called upon under strict preconditions and only for a minimum standard of service. Since public transportation services are increasingly being run by private agents, the role of the judiciary has become reduced to that of committing legislatures to undertake measures in their respective power. Nevertheless, the constitutional right to public transportation will not prevent selective cutbacks in these services. Provisions which exceed the minimum standard are not required by law and are subject to the legally restricted discretion of public authorities and legislation." (author's abstract

    Netzneutralität als grundrechtliche Gewährleistungspflicht

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    Die grundgesetzliche Kommunikationsverfassung liefe ohne hinreichenden Schutz vor Diskriminierungen bei Datenübermittlungen ins Leere. Die Gewährleistung eines diskriminie-rungsfreien Transports von Daten und Zugangs zu Daten ist allen kommunikationsrelevanten Grundrechten immanent und als eine Bedingung dieser Grundrechte zu begreifen, ohne die die private und öffentliche Meinungsbildung unmöglich würde. Könnte der Bürger vom In-formationsfluss abgeschnitten und ausgeschlossen werden, wäre eine freie Verbreitung von Informationen und Meinungen auf Grundlage der Kommunikationsfreiheiten aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht denkbar. Diesen Zwecken dient die Netzneutralität, wenn sie als verfassungsrechtlich begründete Verhaltensregel im Internet die diskriminierungsfreie Übermittlung von Daten im Internet sichert. Sie stellt einen Grundsatz der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung dar. Sie entspringt der verfassungsrechtlich zu gewährleistenden Kommunikationsordnung, ist dabei aber keine Voraussetzung eines bestimmten Grundrechts, sondern der kommunikationsrele-vanten Grundrechte insgesamt. Jedes der kommunikationsrelevanten Grundrechte erfordert bereits die Übermittlung von Kommunikationsinhalten, da ohne sie die Gewährleistung einer funktionierenden Kommunikationsverfassung keinen Bestand hätte. Deshalb ist sie als Kern des zu gewährleistenden Schutzbereichs eines jeden kommunikationsrelevanten Grundrechts zu begreifen. Die Netzneutralität entspringt den Kommunikationsfreiheiten in ihrem „Wir-kungsverbund“. Die vorliegende Arbeit zeigt, dass die diskriminierungsfreie Datenübermittlung im Inter-net das Objekt einer staatlichen Schutzpflicht des neutralen Netzes darstellt und dem Staat Handlungspflichten aufgibt. Ihr Umfang bestimmt sich nach dem Untermaßverbot: die Netz-neutralität ist einfachgesetzlich so auszugestalten, dass die Grundrechte der Zugangsanbieter in ihrem Mindestgehalt zur Wirksamkeit gelangen

    (Grund-)Recht auf Verschlüsselung?

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    Staat und Verfassung in der Digitalen Konstellation

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    Die Digitalisierung verändert die Gesellschaft, aber auch den Staat und die Verfassung. In acht Kapiteln fängt Ingolf Pernice die für ihn wesentlichen Aspekte ein, die diesen Wandel prägen. Die Essays aus den Jahren 2013 bis 2020 widmen sich dem Strukturwandel von Öffentlichkeit und Politik, der Änderung des Verhältnisses von Staat und Bürger durch die Öffnung der Staatlichkeit und der neuen Rolle von Staat und Verfassung in der globalen Gesellschaft. Hintergrund ist die Entstehung einer "Verfassung des Internets" als Ergebnis der Entwicklung des "Völkerrechts des Netzes". Digitale Instrumente könnten dazu beitragen, demokratische Normsetzung auf der globalen Ebene zu ermöglichen. Der abschließende Versuch einer Rekonstruktion des Staates in der "digitalen Konstellation" mündet in Überlegungen, wie die Selbstbestimmung der Menschen auch als global citizens organisiert werden kann

    Internetsicherheit in Europa

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    The question of how the law can deal with the problem of internet security is addressed in this volume. Starting with the fact that the internet is structurally insecure, the author finds that the uncertainty this causes must be countered with legal means, particularly when it comes to controlling information about weak spots. Hannfried Leisterer’s study examines whether and to what extent information management law can contribute to ensuring internet security

    Zukunftsgestaltung durch Öffentliches Recht

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    This volume contains presentations and discussions from the meeting of the Association of German Constitutional Law Professors in Greifswald from 2 to 5 October 2013

    Informationelle Selbstbestimmung in sozialen Netzwerken: Mehrseitige Rechtsbeziehungen und arbeitsteilige Verantwortungsstrukturen als Herausforderung für das europäisierte Datenschutzrecht

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    Die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken stellt das europäisierte Datenschutzrecht vor erhebliche Herausforderungen. Globale Akteure und dezentralisierte Prozesse führen zu einer rechtlich schwer fassbaren Verantwortungsdiffusion. Die Autorin untersucht, wie effektiv das Datenschutzrecht die informationelle Selbstbestimmung von Nutzern sozialer Netzwerke, insbesondere Facebooks, absichert. Im Schwerpunkt der Betrachtung stehen dabei die Probleme der internationalen Anwendbarkeit des Datenschutzrechts, der Verantwortungsdiffusion in mehrseitigen Rechtsverhältnissen, des Rechts auf anonyme Nutzung sowie des Ausgleichs von Informations- und Machtgefällen in sozialen Netzwerken. Die Untersuchung erfolgt unter ausführlicher Berücksichtigung der europäischen Datenschutzgrundverordnung und der sich aus dieser ergebenden Änderungen der Rechtslage in Bezug auf die betrachteten Fragestellungen
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