178 research outputs found

    Jahresbericht Polizeiliche Kriminalstatistik 2016

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    Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter BeschrĂ€nkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen KriminalitĂ€tsbekĂ€mpfung zu einem ĂŒberschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten KriminalitĂ€t fĂŒhren. Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Beobachtung der KriminalitĂ€t insgesamt und einzelner Deliktsarten, des Umfanges und der Zusammensetzung des TatverdĂ€chtigenkreises sowie der VerĂ€nderung von KriminalitĂ€tsquotienten, der Erlangung von Erkenntnissen fĂŒr vorbeugende und verfolgende VerbrechensbekĂ€mpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden in MonatszeitrĂ€umen die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, gemĂ€ĂŸ Straftatenkatalog und die von der Polizei ermittelten TatverdĂ€chtigen erfasst. Antragsdelikte sind auch dann statistisch erfasst, wenn der Strafantrag nicht gestellt oder zurĂŒckgenommen wurde

    Polizeiliche Kriminalstatistik fĂŒr den Freistaat Bayern 2011

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    In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von den bayerischen Polizeidienststellen bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche sowie die ermittelten TatverdĂ€chtigen erfaßt, sofern die Taten im Freistaat Bayern begangen wurden. Einbezogen sind auch die von den Zollbehörden gemeldeten Rauschgiftdelikte. Nicht enthalten sind (echte) Staatsschutzdelikte und Verkehrsdelikte. Die Erfassung erfolgt nach genau bestimmten "Regeln fĂŒr die Fallerfassung" und orientiert sich an einem unter teils strafrechtlichen, teils kriminologischen Aspekten aufgebauten "Straftatenkatalog", der seit 1971 mehrfach ergĂ€nzt und erweitert worden ist

    Polizeiliche Kriminalstatistik. Bericht zur KriminalitÀtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen 2013

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    Sie dient der Beobachtung der regionalen und ĂŒberregionalen KriminalitĂ€t sowie einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des TatverdĂ€chtigenkreises als auch der VerĂ€nderung von KriminalitĂ€tsquotienten (VerhĂ€ltniszahlen, die der vergleichenden Beurteilung der KriminalitĂ€t dienen). Weiterhin bietet sie eine Basis fĂŒr die Erlangung von Erkenntnissen zur vorbeugenden und verfolgenden KriminalitĂ€tsbekĂ€mpfung, fĂŒr organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie fĂŒr kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen. Sie ist somit ein wichtiges Instrument bei der Wahrnehmung verschiedener polizeilicher und kriminalpolizeilicher Aufgaben. Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in der PKS nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft (StA) oder das Gericht erfolgt. Zudem gibt sie Aufschluss ĂŒber die Anzahl der ermittelten TatverdĂ€chtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu FĂ€llen oder Opfern. Nicht enthalten sind FĂ€lle der Politisch motivierten KriminalitĂ€t, Verkehrsdelikte sowie Ordnungswidrigkeiten. Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik wird jedoch durch verschiedene EinflussgrĂ¶ĂŸen begrenzt. So wird in der PKS nur das sogenannte Hellfeld (der Polizei bekannt gewordene KriminalitĂ€t) erfasst. Aufgrund fehlender statistischer Daten kann das sogenannte Dunkelfeld - hierbei handelt es sich um die der Polizei nicht bekannt gewordene KriminalitĂ€t - in der PKS nicht abgebildet werden. Der Umfang dieses Dunkelfeldes hĂ€ngt von der Art des Delikts ab und Ă€ndert sich unter dem Einfluss variabler Faktoren (zum Beispiel Anzeigebereitschaft der Bevölkerung oder IntensitĂ€t der VerbrechensbekĂ€mpfung) im Zeitablauf. Es kann daher nicht von einer feststehenden Relation zwischen begangenen und statistisch erfassten Straftaten ausgegangen werden. Zudem kann die Vergleichbarkeit der Polizeilichen Kriminalstatistik in bestimmten Deliktsbereichen durch RechtsĂ€nderungen erheblich beeintrĂ€chtigt werden. Unter BerĂŒcksichtigung dieser EinflussgrĂ¶ĂŸen ist die PKS ein wichtiges Instrument bei der Wahrnehmung polizeilicher Arbeit

    Cybercrime. Lagebild 2014

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    Cybercrime umfasst die Straftaten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze und informations-technische Systeme oder deren Daten richten. Cybercrime umfasst auch solche Straftaten, die mittels dieser Informationstechnik begangen werden. Das Lagebild Cybercrime stellt im Schwerpunkt die Entwicklung der Cybercrime im engeren Sinne im Land Nordrhein-Westfalen dar. Die Daten basieren auf Ermittlungsverfahren der Polizeibehörden in NRW, die nach einheitlichem Standard erhoben werden

    Polizeiliche Kriminalstatistik fĂŒr das Land Mecklenburg-Vorpommern, 2016

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    Jahresbericht Polizeiliche Kriminalstatistik 2014

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    Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter BeschrĂ€nkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen KriminalitĂ€tsbekĂ€mpfung zu einem ĂŒberschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten KriminalitĂ€t fĂŒhren. Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Beobachtung der KriminalitĂ€t insgesamt und einzelner Deliktsarten, des Umfanges und der Zusammensetzung des TatverdĂ€chtigenkreises sowie der VerĂ€nderung von KriminalitĂ€tsquotienten, der Erlangung von Erkenntnissen fĂŒr vorbeugende und verfolgende VerbrechensbekĂ€mpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden in MonatszeitrĂ€umen die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, gemĂ€ĂŸ Straftatenkatalog und die von der Polizei ermittelten TatverdĂ€chtigen erfasst. Antragsdelikte sind auch dann statistisch erfasst, wenn der Strafantrag nicht gestellt oder zurĂŒckgenommen wurde

    Cybercrime Lagebild NRW, 2017

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    Polizeiliche Kriminalstatistik. KriminalitÀtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen 2012

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    Sie dient der Beobachtung der regionalen und ĂŒberregionalen KriminalitĂ€t sowie einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des TatverdĂ€chtigenkreises als auch der VerĂ€nderung von KriminalitĂ€tsquotienten (VerhĂ€ltniszahlen, die der vergleichenden Beurteilung der KriminalitĂ€t dienen). Weiterhin bietet sie eine Basis fĂŒr die Erlangung von Erkenntnissen zur vorbeugenden und verfolgenden KriminalitĂ€tsbekĂ€mpfung, fĂŒr organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie fĂŒr kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen. Sie ist somit ein wichtiges Instrument bei der Wahrnehmung verschiedener polizeilicher und kriminalpolizeilicher Aufgaben. Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in der PKS nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft (StA) oder das Gericht erfolgt. Zudem gibt sie Aufschluss ĂŒber die Anzahl der ermittelten TatverdĂ€chtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu FĂ€llen oder Opfern. Nicht enthalten sind FĂ€lle der Politisch motivierten KriminalitĂ€t, Verkehrsdelikte sowie Ordnungswidrigkeiten. Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik wird jedoch durch verschiedene EinflussgrĂ¶ĂŸen begrenzt. So wird in der PKS nur das sogenannte Hellfeld (der Polizei bekannt gewordene KriminalitĂ€t) erfasst. Aufgrund fehlender statistischer Daten kann das sogenannte Dunkelfeld - hierbei handelt es sich um die der Polizei nicht bekannt gewordene KriminalitĂ€t - in der PKS nicht abgebildet werden. Der Umfang dieses Dunkelfeldes hĂ€ngt von der Art des Delikts ab und Ă€ndert sich unter dem Einfluss variabler Faktoren (zum Beispiel Anzeigebereitschaft der Bevölkerung oder IntensitĂ€t der VerbrechensbekĂ€mpfung) im Zeitablauf. Es kann daher nicht von einer feststehenden Relation zwischen begangenen und statistisch erfassten Straftaten ausgegangen werden. Zudem kann die Vergleichbarkeit der Polizeilichen Kriminalstatistik in bestimmten Deliktsbereichen durch RechtsĂ€nderungen erheblich beeintrĂ€chtigt werden. Unter BerĂŒcksichtigung dieser EinflussgrĂ¶ĂŸen ist die PKS ein wichtiges Instrument bei der Wahrnehmung polizeilicher Arbeit

    Polizeiliche Kriminalstatistik fĂŒr das Land Mecklenburg-Vorpommern, 2017

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    Jahresbericht Polizeiliche Kriminalstatistik 2015

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    Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter BeschrĂ€nkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen KriminalitĂ€tsbekĂ€mpfung zu einem ĂŒberschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten KriminalitĂ€t fĂŒhren. Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Beobachtung der KriminalitĂ€t insgesamt und einzelner Deliktsarten, des Umfanges und der Zusammensetzung des TatverdĂ€chtigenkreises sowie der VerĂ€nderung von KriminalitĂ€tsquotienten, der Erlangung von Erkenntnissen fĂŒr vorbeugende und verfolgende VerbrechensbekĂ€mpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden in MonatszeitrĂ€umen die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, gemĂ€ĂŸ Straftatenkatalog und die von der Polizei ermittelten TatverdĂ€chtigen erfasst. Antragsdelikte sind auch dann statistisch erfasst, wenn der Strafantrag nicht gestellt oder zurĂŒckgenommen wurde
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