929 research outputs found

    Motivation durch betriebliche Umweltbildung: Umweltschutz bei Schering

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    Unter hohem gesellschaftlichen Druck haben Unternehmen in den letzten Jahren verstärkt Maßnahmen der Ökologisierung von Produktionsprozessen und Produkten vorgenommen und ihre Entscheidungsprozesse reorganisiert. Diese Lernprozesse verlaufen oft sehr pragmatisch und ungleichmäßig und finden kaum Eingang in die betriebliche Aus- und Fortbildung. In dieser Fallstudie - die im konzeptionellen Zusammenhang mit insgesamt zehn Fallstudien zur Rolle der industriellen Beziehungen im betrieblichen Umweltschutz steht - wird ein Unternehmen dargestellt, das einen breiten und systematischen Bildungsansatz im Umweltschutz gewählt hat. Darüber hinaus wird analysiert, welche Bedeutung der Bildungsarbeit im Ökologisierungsprozeß von Unternehmen zukommt. --

    Entgeltflexibilisierung aus juristischer Sicht : juristische Beiträge des interdisziplinären Symposiums "Flexibilisierung des Arbeitsentgelts aus ökonomischer und juristischer Sicht" am 25. und 26. Januar 2001 in Mannheim

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    Juristische Beiträge des interdisziplinären Symposiums "Flexibilisierung des Arbeitsentgelts aus ökonomischer und juristischer Sicht" am 25. und 26.Januar 2001 in Mannheim

    Flexible Beschäftigungsformen und flexible Arbeitszeitgestaltung in Deutschland im Spannungsfeld von Unternehmens- und Mitarbeiterinteressen

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    Auf Einladung der deutsch-polnischen Juristen-Vereinigung e.V. in Warschau wurde im Rahmen einer Konferenz drei besonders interessierende Themen aus dem Bereich "flexible Beschäftigungsformen und flexible Arbeitszeitgestaltung in Deutschland" behandelt und in der vorliegenden verkürzten Form veröffentlicht: die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, die Nutzung der vorhandenen Gestaltungsspielräume und schließlich die Reaktion der Beschäftigten. Anmerkungen zur Flexicurity-Forderung der EU schließen den Beitrag ab, der in deutscher und polnischer Sprache vorliegt. --|aFlexible Beschäftigungsformen,|aArbeitszeitflexibilisierung

    Betriebsvereinbarung versus Tarifsystem

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    Tarifautonomie und Flächentarifvertrag sind ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Es geht um die Frage, ob auch in Zukunft die zentralen Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen im Wesentlichen durch branchenbezogene, verbindliche Verbandstarifverträge festgelegt werden sollen oder ob der Betrieb zur wichtigsten Aushandlungsebene für Löhne, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen werden soll. Dr. Hagen Lesch, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, bezweifelt allerdings, dass dies vorteilhaft sei: »Mit einer Beseitigung des im Betriebsverfassungsgesetz verankerten Tarifvorrangs entstünde alternativ die Möglichkeit, mit dem Betriebsrat zu verhandeln. Ob dies den Unternehmen aber tatsächlich Vorteile bringen würde, ist umstritten.« Für Prof. Dr. Wernhard Möschel, Universität Tübingen, sollte in Zukunft nicht die Betriebsvereinbarung, sondern der individuelle Arbeitsvertrag funktionsfähig gemacht werden. Auch PD Dr. Friedhelm Pfeiffer, ZEW Mannheim, unterstreicht dies: »Um die Aggressivität der Lohnbildung in Deutschland abzumildern, wäre es wahrscheinlich hilfreicher, die Betriebsebene zu umgehen und die Privatautonomie zu stärken.« Prof. Dr. Claus Schnabel, Universität Erlangen-Nürnberg, betont, dass »da weder überbetrieblichen kollektiven noch betrieblichen oder individuellen Regelungen ein durchweg besseres Problemlösungspotential zugesprochen werden kann, ... (die) Gesetzgeber und Rechtsprechung darauf achten (sollten), dass alle diese Möglichkeiten auch für die Vereinbarung von Löhnen und Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen«. Martin Kannegiesser, Arbeitgeberverband Gesamtmetall, fordert, dass die jeweils zuständigen Tarifparteien in ihren Branchentarifverträgen die konkreten betrieblichen Gestaltungsspielräume erweitern sollten, indem sie freiwillige Optionen eröffnen, die innerhalb bestimmter Bandbreiten von den Betriebsparteien ausgefüllt werden könnten. Dagegen vertreten Dr. Reinhard Bispinck und Dr. Hartmut Seifert, WSI, die Ansicht, dasBetriebsvereinbarung, Tarifpolitik, Tarifautonomie, Unternehmen, Arbeitsmarkt, Tarifvertrag, Reform, Wettbewerb, Beschäftigungseffekt, Deutschland

    Rezension von Erman: "Handkommentar zum BGB", 1993

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    Anmerkung zu BAG vom 21.11.1991

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