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    Algorithmische Selektion im Internet: Risiken und Governance automatisierter Auswahlprozesse

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    Algorithmen im Internet prägen zunehmend unseren Alltag und unsere Wahrnehmung der Welt. Sie wählen Informationen aus, weisen ihnen Relevanz zu und helfen, die Informationsflut im Internet zu bewältigen. Gleichzeitig wird die Verbreitung von algorithmischer Selektion von Risiken und regulatorischen Herausforderungen begleitet. Der Beitrag beleuchtet Anwendungszwecke und den Einfluss von algorithmischer Selektion und bietet einen Überblick zu den damit verbundenen Risiken. Die Risiken bilden Ausgangspunkte für etwaige Markteingriffe und die Suche nach adäquaten Steuerungs- und Regelungsarrangements (Governance). Vor diesem Hintergrund analysiert der Beitrag die Möglichkeiten und Grenzen von unterschiedlichen Governance-Ansätzen auf dem Kontinuum zwischen Markt und Staat und liefert Grundlagen für die Auswahl von passenden Governance-Optionen. Die Untersuchung zeigt, dass sich keine Einheitslösung für die Governance von algorithmischer Selektion anbietet. Die Aufmerksamkeit muss auf mehrdimensionale Lösungsansätze gerichtet werden, in denen Governance-Maßnahmen kombiniert werden, die sich gegenseitig ermöglichen und ergänzen

    Ökonomische Analyse des Rechts

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    Ökonomische Analyse des Rechts (ÖAR) beschäftigt sich mit den Wirkungen von Rechtsnormen, gerichtlichen Entscheidungen und Verwaltungsakten in der Lebenswirklichkeit. Sie bewertet diese Folgen mit Hilfe des Kriteriums der ökonomischen Effizienz und macht Vorschläge, wie Recht zu gestalten ist, damit ökonomisch effiziente Ergebnisse erzielt werden. Zum Forschungsgegenstand der ÖAR zählen alle Gebiete des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts sowie die jeweiligen Verfahrensrechte. In diesem Beitrag werden die vier Forschungsstränge der modernen ÖAR nachgezeichnet: ? Das Coase-Theorem, einer der Hauptsätze der ÖAR, wird in Abschnitt 3.1.1 behandelt. ? Die möglichen Verfahren, Risiken effizient zu verteilen und Verfügungsrechte zu schützen, sind Gegenstand von Abschnitt 3.1.2. ? Die Theorie der Verfügungsrechte wird im Abschnitt 1.1.5 als Teil der grundlegenden Konzepte (Unterkapitel 1.1) diskutiert. ? Je ein ganzes Unterkapitel sind der Ökonomik der Kriminalität (4.1) und des Zivilprozesses (4.2) gewidmet. Diese Liste kann als Lesehinweis für diejenigen dienen, die nicht den ganzen Beitrag durcharbeiten wollen. Auf jeden Fall sollte man sich aber mit den grundlegenden Methoden der ökonomischen Analyse des Rechts vertraut gemacht haben (Kapitel 1). --Property Rights,public law,criminal law,legal procedure

    Selbstheilungskräfte des Marktes? Ökonomische Theorien des Marktversagens und ihre Relevanz für die Bewältigung der Krise

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    Jenseits naiver Markteuphorie und antikapitalistischer Fundamentalkritik sucht der Text ökonomische Theorien des Marktversagens für eine Bewältigung der Wirtschaftskrise fruchtbar zu machen. Nach einer Rekapitulation von Götz Briefs Theorie der ‚abnehmenden Grenzmoral‘ und George Akerlofs Konzept der negativen Selektion bei asymmetrischer Informationsverteilung werden vor allem zwei ökonomische Selbstregulierungspotentiale skizziert: einzelwirtschaftlich besteht mit der Markenbildung die Chance, z. B. der normativen Nachhaltigkeitsforderung Geltung zu verschaffen; kollektiv besteht in Branchenvereinbarungen eine zentrale Strategie ökonomischer Selbstregulierung. Angesichts der Finanzmarktkrise wird aber deutlich, dass Selbstregulierung eine sanktionsbewerte Festlegung von Mindeststandards durch eine internationale Ordnungspolitik zwar flankieren und vorbereiten, nicht aber ersetzen kann

    Die Einstellungen der Bevölkerung zu staatlicher Regulierung

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    Rationale Rechtspolitik und ihre Grenzen

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    "Politik gehört nicht in den Hörsaal. Denn praktisch-politische Stellungnahme und wissenschaftliche Analyse politischer Gebilde und Parteistellung ist zweierlei. Die Worte, die man braucht, sind dann nicht Mittel wissenschaftlicher Analyse, sondern politischen Werbens um die Stellungnahme des anderen. Sie sind nicht Pflugscharen zur Lockerung des Erdreiches des kontemplativen Denkens, sondern Schwerter gegen den Gegner: Kampfmittel." Von keinem geringeren als Max Weber stammt diese Philippika gegen jede Wissenschaft von der Politik, die sich nicht strikt auf die Rolle des außenstehenden Beobachters zurückzieht. So vornehm ist ein Professor der Rechte für gewöhnlich nicht, wenn er rechtspolitisch argumentiert. Er sagt vielmehr, was er für das lösungsbedürftige Problem hält, und er schlägt meist auch gleich vor, wie man es machen sollte. Dafür gibt es vermutlich auch psychologische Erklärungen. Mit ostentativem Zweifel kann man keine Prozesse gewinnen. Die Entscheidungsfreudigkeit überträgt sich dann auch auf die Argumentation de lege ferenda. Doch auch normativ spricht viel für diese Aufgabe der Wissenschaft. Sie führt zu einem wohltuenden wissenschaftlichen Paralleldiskurs rechtspolitischer Fragen (Kapitel I). Ist das dahinter stehende Programm einer rationalen Rechtspolitik aber auch einlösbar (Kapitel II)? Die Liste der Hindernisse und Einschränkungen ist lang. Eine Wissenschaft von der guten Rechtspolitik bleibt trotzdem möglich. Sie muss aber sehr viel behutsamer zu Werke gehen (Kapitel III). (ICD2

    Algorithmische Selektion im Internet: Risiken und Governance automatisierter Auswahlprozesse

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    Algorithmen im Internet prägen zunehmend unseren Alltag und unsere Wahrnehmung der Welt. Sie wählen Informationen aus, weisen ihnen Relevanz zu und helfen, die Informationsflut im Internet zu bewältigen. Gleichzeitig wird die Verbreitung von algorithmischer Selektion von Risiken und regulatorischen Herausforderungen begleitet. Der Beitrag beleuchtet Anwendungszwecke und den Einfluss von algorithmischer Selektion und bietet einen Überblick zu den damit verbundenen Risiken. Die Risiken bilden Ausgangspunkte für etwaige Markteingriffe und die Suche nach adäquaten Steuerungs- und Regelungsarrangements (Governance). Vor diesem Hintergrund analysiert der Beitrag die Möglichkeiten und Grenzen von unterschiedlichen Governance-Ansätzen auf dem Kontinuum zwischen Markt und Staat und liefert Grundlagen für die Auswahl von passenden Governance-Optionen. Die Untersuchung zeigt, dass sich keine Einheitslösung für die Governance von algorithmischer Selektion anbietet. Die Aufmerksamkeit muss auf mehrdimensionale Lösungsansätze gerichtet werden, in denen Governance-Maßnahmen kombiniert werden, die sich gegenseitig ermöglichen und ergänzen
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