28 research outputs found

    Klassifizierung elektronischer Beweismittel für strafprozessuale Zwecke

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    Die Arbeit beschreibt die Notwendigkeit der (Neu-)Klassifizierung elektronischer Beweismittel, da die derzeitige Unterscheidung der StPO von Kommunikationsdaten in Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten nicht zielführend ist. Es wird gezeigt, dass sich eine Klassifikation ausschließlich nach dem Kriterium der berechtigten Erwartungshaltung der Vertraulichkeitswahrung des Datensubjekts richten darf, das eine Unterscheidung in Kernbereichsdaten, geheime Daten, vertrauliche Daten, beschränkt zugängliche Daten und unbeschränkt zugängliche Daten erlaubt. Die Arbeit beinhaltet einen umfassenden Gesetzesentwurf zur entsprechenden Neuregelung der StPO

    Rechtsfragen offener Netze : rechtliche Gestaltung und Haftung des Access Providers in zugangsoffenen (Funk-)Netzen

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    Offene Netze sind von Privaten betriebene Funknetzwerke, an denen jeder Interessierte aktiv teilnehmen und mitwirken kann. Offene Netze weisen Parallelen zu Open Source und Open Content auf und umfassen freien Zugriff auf das Netz (und das Internet). Diese Arbeit untersucht rechtliche Fragestellungen und rechtliche Gestaltungen offener Netze. Rechtsverhältnisse und Pflichten der Nutzer sowie Ansprüche Dritter (allg. Haftung, Störerhaftung, Auskunftsansprüche) werden aufgearbeitet und bewertet

    Evaluation nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

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    Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 sieht vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Besonders zu berücksichtigen sind dabei die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grundrechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen sind

    Kommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst: rechtlicher Rahmen und Regelungsbedarf

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    Die NSA-Affäre mit ihren Deutschland-Bezügen wirft schwierige rechtliche Fragen auf. Problematisch ist vor allem die anlasslose, globale und massenhafte Überwachung elektronischer Kommunikation. Solche Aktivitäten sind mit den internationalen Normen zum Schutz der Menschenrechte kaum zu vereinbaren; und sie sind geeignet, außenpolitische Beziehungen zwischen Partnerstaaten empfindlich zu stören. Ernsthafte Kritik an den Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste lässt sich jedoch nur dann glaubhaft formulieren, wenn die eigene Praxis bestimmten Standards entspricht. Die vorliegende Studie untersucht, welche rechtlichen Anforderungen das Grundgesetz an die Kommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) stellt und wie diese Anforderungen legislativ umgesetzt worden sind. Von zentraler Bedeutung ist unter anderem, ob und in welchem Umfang auch ausländische Personen im Ausland durch die Grundrechte gegenüber der deutschen öffentlichen Gewalt geschützt sind. Davon hängt maßgeblich ab, welchen Bindungen der BND bei der Überwachung rein ausländischer Kommunikation unterliegt. Darüber hinaus geht es in der Studie auch darum, die rechtlichen Grenzen für einen Austausch personenbezogener Daten mit ausländischen Nachrichtendiensten auszuloten. (Autorenreferat

    Der Einsatz von Angriffserkennungssystemen im Gesundheitswesen

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    Der Einsatz von Angriffserkennungssystemen im Gesundheitswesen am Beispiel des Krankenhauses in privater Trägerschaf

    Vorfeldschutz im Immaterialgüterrecht: Eine dogmatische Untersuchung der Haftung für die Gefährdung und mittelbare Verletzung von Marken-, Patent- und Urheberrechten

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    Oft liegt die "Wurzel des Übels" im Vorfeld der unmittelbaren Verletzung. Plattformbetreiber, Produzenten und Veranstalter stellen Infrastruktur und Technologien bereit, die zur vielfachen und anonymen Verletzung von Immaterialgüterrechten genutzt werden können. Allerdings ist abzugrenzen zwischen "neutralen" Angeboten, die in Einzelfällen für illegale Zwecke missbraucht werden, und Geschäftsmodellen, die bewusst auf die Verletzung von Rechten ausgerichtet sind. Auf der Suche nach einem einheitlichen Haftungsrahmen werden zunächst die gesetzlich besonders geregelten Schutzinstrumente betrachtet. Neben den naheliegenden Verletzungstatbeständen des § 10 Abs. 1 PatG ("Patentgefährdung"), des § 14 Abs. 4 MarkenG und des § 95a UrhG werden zum Beispiel auch die urheberrechtlichen Geräteabgaben gemäß §§ 54 ff. UrhG und die patentrechtlichen Neuheitsfiktionen gemäß § 3 Abs. 3 und Abs. 4 PatG in das System des Vorfeldschutzes eingeordnet. Anschließend werden die hergebrachten allgemeinen Haftungskonzepte, insbesondere die "Störerhaftung", die Täter- und Teilnehmerhaftung und die im Wettbewerbsrecht entwickelte Haftung für die Verletzung von Verkehrspflichten in Frage gestellt. Unter Anwendung der allgemeinen deliktsrechtlichen Lehren vom Tatbestand wird sodann ein einheitlicher Haftungsrahmen entwickelt und anhand ausgewählter Fallgruppen mit inhaltlichen Haftungskriterien befüllt
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