210 research outputs found
Handlungsbedarf aufgrund der UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich : Studie im Auftrag der Behindertenkonferenz Kanton Zürich und finanziert vom Kantonalen Sozialamt
Gestützt auf ein Mandat der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) im August 2017 die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) beauftragt, eine Studie zum Handlungsbedarf aufgrund der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Kanton Zürich durchzuführen. Die Studie ging folgender Hauptfrage nach: Welches ist im Kanton Zürich der Handlungsbedarf aus der Sicht der UNO-Behindertenrechtskonvention?
Die Studie zeigt in den einzelnen Bereichen eine Reihe von Lücken in der Umsetzung der BRK auf. Dem Kanton Zürich fehlen zudem ein verbindlicher und überprüfbarer Plan sowie organisatorische Vorkehrungen zur Umsetzung der BRK und zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dies führt dazu, dass die Umsetzung der BRK zu langsam voranschreitet.
Aus den Ergebnissen wurden drei Empfehlungen abgeleitet:
- Gründung einer kantonalen Verwaltungsstelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und Umsetzung der BRK.
- Erarbeitung eines Entwicklungs- und Massnahmenplans zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
- Systematische Verbesserung der hindernis- bzw. barrierefreien Zugänglichkeit der Information und Kommunikation der kantonalen Verwaltung und ihrer Angebote.Gestützt auf ein Mandat der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) im August 2017 die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) beauftragt, eine Studie zum Handlungsbedarf aufgrund der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Kanton Zürich durchzuführen. Die Studie ging folgender Hauptfrage nach: Welches ist im Kanton Zürich der Handlungsbedarf aus der Sicht der UNO-Behindertenrechtskonvention?
Die Studie zeigt in den einzelnen Bereichen eine Reihe von Lücken in der Umsetzung der BRK auf. Dem Kanton Zürich fehlen zudem ein verbindlicher und überprüfbarer Plan sowie organisatorische Vorkehrungen zur Umsetzung der BRK und zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dies führt dazu, dass die Umsetzung der BRK zu langsam voranschreitet.
Aus den Ergebnissen wurden drei Empfehlungen abgeleitet:
- Gründung einer kantonalen Verwaltungsstelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und Umsetzung der BRK.
- Erarbeitung eines Entwicklungs- und Massnahmenplans zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
- Systematische Verbesserung der hindernis- bzw. barrierefreien Zugänglichkeit der Information und Kommunikation der kantonalen Verwaltung und ihrer Angebote
Berechtigung und Gefahren des Doppelmonopols von Verwertungsgesellschaften in Hinblick auf die beteiligten Akteure
Verwertungsgesellschaften bestimmen heute das Bild der kollektiven Rechtewahrnehmung. Sie sind Clearingstellen für urheberrechtlich geschützte Rechte. Dazu übertragen
einerseits Rechteinhaber ihre Rechte zwecksWahrnehmung an diese, die anderseits Nutzungsverträge mit Rechteverwertern abschließt. Manche Verwertungsarten sind individuell aufgrund prohibitiv hoher Transaktionskosten erst gar nicht realisierbar. Durch den Einsatz von Verwertungsgesellschaften können diese „faktischen Grenzen des Urheberrechts“ überwunden werden, was insbesondere der Kulturförderung zugute kommt.
Verwertungsgesellschaften haben in den meisten europäischen Staaten eine monopolistische Stellung inne. Diese ist immer wieder Zielscheibe von Kritikern, die darin ausschließlich ein Instrument des Machtmissbrauchs sowie einen Eingriff in den freien Wettbewerb sehen. Tatsächlich sind Rechteinhaber und Nutzer aufgrund asymmetrischer Machtverhältnisse durch einen etwaigen Missbrauch gefährdet. Es ist auch so, dass das Monopol die Durchsetzung effizienzsteigender Maßnahmen behindert.
Doch ist die grundsätzlich ablehnende Haltung sehr verkürzt, zumal die Monopolstellung von Verwertungsgesellschaften die Vorteile des heutigen Systems der kollektiven Wahrnehmung verstärkt, bzw. dieses überhaupt erst ermöglicht.Nowadays collective administration organizations determine the collective management of copyrights. They are clearing houses for rights protected by copyright. In these terms authors confer their copyrights on these organisations which conclude license agreements with users of such rights. Specific forms of rights realization are not practicable individually because they face prohibitive high transaction costs. Collective management of copyrights can overcome these factual limits of copyright hereby particularly cultural promotion is shifted.
In most European countries collective administration organizations are monopolists. Due to this they are throughout in focus of critics, thus these only determine abuse of power and limitations in open competition within. As a matter of fact autors and users of rights are at risk of potential abuse due to asymmetric power conditions. Further the monopoly of collective administration organisations also prevents efficiency increasing measures.
Nevertheless the renunciatory bearing as a matter of principle is wrong thus the monopoly is just the shifting element of the advantages of nowadays system of collective management, or even its main condition of functionality.
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Der Kalte Krieg in den Schweizer Schulen: eine kulturgeschichtliche Analyse
Die gesellschaftlichen Ansprüche an die Schule sind heterogen. Während des Kalten Krieges herrschte jedoch ein bemerkenswerter Konsens darüber, dass die Institution und ihre Lehrpersonen der «Weltgefahr des Kommunismus» aktiv entgegentreten müssten. Dazu gehörten auch das Einstehen für die Geistige und die Bejahung der militärischen Landesverteidigung. Der Geschichtsunterricht und die staatsbürgerliche Erziehung galten als besonders wertvoll, um die nachwachsende Generation für «vaterländischen Werte» wie Solidarität, Freiheit, Neutralität oder Demokratie zu sensibilisieren und die Abwehrbereitschaft gegenüber dem Kommunismus zu stärken. Im geistigen Klima des Kalten Krieges wurde von den Lehrpersonen eine loyale Einstellung zum Staat erwartet. Linke, Militärdienstverweigerer oder als zu «progressiv» eingestufte Lehrkräfte konnten unter Druck geraten und sogar ihre Stelle verlieren. Die vorliegende Dissertation geht mittels einer kulturgeschichtlichen Analyse der Frage nach, wie sich Wahrnehmung und Deutung des Kalten Krieges in den Diskursen über die institutionellen Aufgaben der Schule, im Nachdenken über das Lehren und Lernen sowie in der Debatte über die Auswahl der Lehrpersonen widerspiegelten. Weiter zeigt die Studie, wie der bipolare Konflikt selbst gedeutet wurde und wie sich die Narrative, die im Unterricht vermittelt wurden, im Laufe des Kalten Krieges veränderten
Magazin des Instituts für Umwelt und Natürliche Ressourcen der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Zur Einführung der Subjektfinanzierung im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich soll die Subjektfinanzierung für Menschen mit Behinderungen eingeführt werden. Das verlangt eine Motion des Kantonsrates, die am 25. Juni 2018 überwiesen worden ist. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung ihrem individuellen Bedarf entsprechend direkt unterstützt werden, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder ausserhalb einer Institution leben oder arbeiten. Im Auftrag des Kantonalen Sozialamtes des Kantons Zürich (KSA) beleuchtet die Studie dieses komplexe gesetzgeberische und verwaltungstechnische Grossvorhaben
Behinderung und Menschenrechte: Ein Verhältnis auf dem Prüfstand
The author addresses two groundbreaking questions: What significance does the Convention on the Rights of Persons with Disabilities have for special educational thinking and action? And how important is disability in the human rights debate? By describing the specific risk situations of people with disabilities, the author creates the basis for a reflection on the claims of justification and validity on the part of philosophy and points of departure for the special educational discussion
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