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Verantwortlich für die eigene Tat? : Das Strafrecht und der Schuldbegriff - eine alte Diskussion mit neuen Impulsen
Muss das Strafrecht, vor allem der Schuldbegriff, wegen aktuellen Erkenntnisse der Hirnforschung in einem neuen Licht gesehen werden? Wenn unsere Entscheidungen und Handlungen durch neurologische Prozesse vollständig kausal vorherbestimmt sind, bleibe für die Willensfreiheit kein Raum. Und wenn der Wille nicht frei ist, dann könne ein Täter für eine Straftat auch nicht verantwortlich sein; denn er hätte in der gleichen Situation nicht anders handeln, also die Straftat auch nicht unterlassen können. Wird die Freiheit der Person so fundamental in Frage gestellt, steht freilich das Recht insgesamt zur Disposition
ZUM LEXIKALISCHEN UND SEMANTISCHEN SPRACHWANDEL DER DEUTSCHEN UND POLNISCHEN RECHTSSPRACHE AM BEISPIEL DES STRAFRECHTLICHEN FACHWORTSCHATZES
Artykuł jest poświęcony zagadnieniu zmian w języku prawa zachodzących m.in. pod wpływem zmieniającej się sytuacji politycznej i społecznej. W artykule zostaną przedstawione zmiany leksykalne i znaczeniowe, jakie dokonały się na przestrzeni wieków w słownictwie specjalistycznym polskiego i niemieckiego prawa karnego. Analiza zostanie przeprowadzona na przykładzie wybranych polskich i niemieckich terminów i wyrażeń prawnych.The article is devoted to the problem of the changes taking place in legal language, among others under the influence of the dynamic political and social situation. The paper will present lexical and semantic changes that have taken place over the centuries in the specialized vocabulary of the Polish and German criminal law. The analysis will be carried out on the example of selected Polish and German legal terms and expressions.Der Artikel ist der Frage der Veränderungen gewidmet, die u. a. unter dem Einfluss der dynamischen politischen und sozialen Situation in der Rechtssprache erfolgen. Im Artikel werden lexikalische und semantische Veränderungen präsentiert, die sich im Laufe der Jahrhunderte im Fachwortschatz des polnischen und des deutschen Strafrechts vollzogen haben. Die Analyse wird am Beispiel der ausgewählten polnischen und deutschen Rechtstermini und -ausdrücke durchgeführt
Kriminalität, ihre Ursachen und ihre Bekämpfung : warum auch Ökonomen gefragt sind
Kriminalität ist ein alltäglicher Bestandteil unserer heutigen Gesellschaft, dem von Politik und Medien ein wachsendes Interesse entgegengebracht wird. Diese verstärkte Aufmerksamkeit kommt nicht von ungefähr, denn in den letzten 30 Jahren hat sich das polizeilich registrierte Kriminalitätsaufkommen in der Bundesrepublik von etwa 3 Straftaten pro 100 Einwohner im Jahre 1966 auf ca. 8 Straftaten pro 100 Einwohner im Jahre 1996 dramatisch erhöht. Am stärksten sind von dieser Entwicklung die deutschen Großstädte betroffen, deren Polizeipräsidenten derzeit in Scharen nach New York pilgern, um sich vor Ort über das dort offensichtlich mit Erfolg realisierte Kriminalitätsbekämpfungsmodell zu informieren. Die hohen materiellen und immateriellen Schäden, die der Gesellschaft durch kriminelles Handeln entstehen, führen neuerdings sogar zu einem überparteilichen Konsens zwischen den Regierungen der Bundesländer. Die Länderchefs sind sich nämlich weitgehend darüber einig, dass die gestiegene Gewalt- und Eigentumskriminalität ein härteres Durchgreifen in Form höherer Polizeiaktivität und verschärfter Strafen erfordert.
Die Fragen, welches Maß an Abschreckung der Staat wählen sollte und welches die Bestimmungsfaktoren von Kriminalität sind, bilden aber auch schon seit 30 Jahren ein Forschungsfeld der Volkswirtschaftslehre. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung und den Stand dieser Forschung. Es wird gezeigt, warum sich neben Juristen, Psychologen und Soziologen auch Volkswirte mit dem Thema Kriminalität beschäftigen sollten. Die Arbeit umfasst eine Besprechung der wichtigsten theoretischen Arbeiten zum Thema "Ökonomik der Kriminalität" sowie eine Diskussion ausgewählter Bestimmungsfaktoren von Kriminalität in enger Anlehnung an die empirischen Ergebnisse der ökonomischen Kriminalitätsforschung. Neben seiner Funktion als Übersichtsartikel besteht die Intension dieses Beitrags in der Aufforderung zur Intensivierung der empirischen Kriminalitätsforschung in der Bundesrepublik Deutschland seitens der Volkswirtschaftslehre und in der Feststellung der Erfordernis, dass zukünftige Kriminalitätsforschung einer verstärkten interdisziplinären Ausrichtung bedarf
Warunkowe zawieszenie wykonania kary w polskim prawie karnym
Zadanie pt. „Digitalizacja i udostępnienie w Cyfrowym Repozytorium Uniwersytetu Łódzkiego kolekcji czasopism naukowych wydawanych przez Uniwersytet Łódzki” nr 885/P-DUN/2014 dofinansowane zostało ze środków MNiSW w ramach działalności upowszechniającej naukę
Homo oeconomicus und das Recht
Obwohl das Verhaltensmodell des homo oeconomicus sowohl der Rechtswissenschaft wie der Rechtspolitik bei Fragen der Rechtsfolgenabschätzung von großem Nutzen sein kann, wird dessen Akzeptanz erschwert, weil bei ihm strikte Rationalität unterstellt wird. Im Beitrag wird unter Rückgriff auf Ronald Heiners Theorie imperfekter Entscheidungen das Modell eines eingeschränkt rationalen homo oeconomicus entwickelt und auf das Begehen von Straftaten angewendet. Die Kompetenz eines eingeschränkt rationalen Straftäters reicht angesichts der Komplexität seiner Umwelt nicht aus, die individuell beste Entscheidung zu fällen (Kompetenz-Schwierigkeitslücke). Der Entscheider muss deshalb damit rechnen, die aus der statistischen Entscheidungstheorie bekannten Entscheidungsfehler vom Typ 1 und Typ 2 zu begehen. Im Beitrag wird gezeigt, wie man rationaler Weise auf diese Möglichkeit reagiert. -- Although the homo oeconomicus model has considerable predictive power with regard to the operation of the law the assumption of strict (unbounded) rationality creates opposition on the side of the legal profession. Drawing on Ronald Heiner's theory of imperfect decisionmaking the model of a boundedly rational decisionmaker is developed. Due to a competence difficulty gap a boundedly rational decisionmaker can commit two types of errors well known from statistical decisiontheory. The paper discusses the ways of rationally controlling decision errors and derives some consequences regarding crime and punishment.Homo oeconomicus,Recht,Diagnosefähigkeit,Homo oeconomicus,law,detection skills
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