5 research outputs found
Schelers Kritik der Kantischen Morallehre im Rahmen der Materialen Wertethik
Nach Kant sind „pathologische“ Gefühle hinsichtlich ihres Gegenstandsbezugs stets indifferent. Zwar sind sich Scheler und Kant darin einig, dass sittliche Werte einen apriorischen Status besitzen. Scheler kritisiert jedoch an Kant die Gleichsetzung des Apriorischen mit dem Vernünftigen, was bei ihm in eine radikale Forderung eines „Apriorismus des Emotionalen“ mündet. Dennoch wird Scheler in seiner Theorie einer „materialen Wertethik“ der Kantischen Moral- und Gefühlslehre nur bedingt gerecht
Verbindung freier Personen : zum Begriff der Gemeinschaft bei Kant und Scheler
In der vorliegenden Arbeit beschäftige ich mich mit der "gesellschaftstheoretischen Rekonstruktion der praktischen Philosophie Immanuel Kants" mit ihren Ergänzungen von dem phänomenologischen, wertethischen und philosophisch-anthropologischen Gesichtspunkt Max Schelers. Hier kommt es darauf an, zu versuchen, gegenüber der üblichen, an der "Wissenschaftstheorie" orientierten, objektivistischen Gesellschaftstheorie wie der systemtheoretischen, sowie der diskursethischen einen anderen Gesichtspunkt vorzulegen, nämlich denjenigen, der an der "Qualifikation der Person" orientiert ist. Schon Kants so genannte "Kopernikanische Wende", die der Erkenntnistheorie eine neue Basis gegeben hat, hat die Implikation, dass es bei der gegenständlichen Erkenntnis nicht auf die zu erkennenden Objekte als "Ding an sich" ankommt, sondern dass es sich um die Stellung des erkennenden Subjekts in den als "Erscheinung" erkennbaren Objekten handelt. Gleichwohl kommt es auch bei der "praktischen Erkenntnis" darauf an, dass der Mensch in seiner inneren- und äußeren Natur sowie im Mitverhältnis mit anderen Personen seine eigene Position richtig bestimmen kann, welches sogar für Kants teleologische Geschichtsauffassung gilt. Dieses Motiv der persönlichen Qualifikation kann man auch bei Scheler in seinem Ansatz der philosophischen Anthropologie sowie bei Max Horkheimer in seiner Bestimmung des historischen Materialismus als "Haltung" des Forschers, nicht also als "Weltanschauung", verschiedenartig thematisiert finden. Die vorliegende Arbeit, die versucht, das Wesen und die Aktualität dieses Motivs im Kontext der Geschichte der Philosophie seit Kant bis zur Gegenwart zu verdeutlichen, ist daher insofern eine Art Rehabilitierung der neuzeitlichen Subjektivierung der gegenständlichen Erkenntnis sowie der Willensbestimmung, als diese Subjektivierung die normative Grundlage für die Würde der gleichberechtigten Menschen, für die menschliche Freiheit qua Zwangsfreiheit sowie Zurechnungsfähigkeit und für die Selbständigkeit der Person von Sachen sowie von anderen Personen liefern kann
Die Polyphonie der Wirklichkeit Erkenntnistheorie und Ontologie in der Theologie Dietrich Bonhoeffers
Auf der Suche nach der Gerechtigkeit im Recht - Neukantianismus und Relativismus
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem rechtsphilosophischen Werk Gustav Radbruchs (1878-1949). Dazu gilt es, sich der Person zu nähern, was in einer biographischen Skizze beginnt und mit der Untersuchung seiner politischen und weltanschaulichen Einstellung endet. Diese beiden Kapitel rahmen die eigentliche Untersuchung.
Hauptthema dieser Arbeit ist die systematische Rekonstruktion Radbruchs philosophischer Methode und ihrer Durchführung in der Rechtsphilosophie. Kant, Neukantianismus und Relativismus sind die Grundmauern des Gedankengebäudes, welches als kulturwissenschaftliche Rechtsphilosophie bezeichnet werden kann. Von Kant kommt die Unterscheidung zwischen apriorischer und aposteriorischer Erkenntnis (bedeutend für den Wahrheitsbegriff und die Möglichkeit von Wissenschaft), von den Neukantianern die Einsicht in den Wertbezug der Kultur, vom Relativismus sowohl die Methode, mit der Werte untersucht werden können, also auch die Einsicht in die Grenzen der Möglichkeit wissenschaftlicher Erkenntnis. Diese Bereiche sollen problemgeschichtlich und systematisch behandelt werden, um im nächsten Schritt ihre Weiterentwickung bei Radbruch zu betrachten.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbiet ist die Auseinandersetzung mit der sogenannten Rabruchschen Formel. Es geht um eine kritische Auseinandersetzung mit ihr und der sich an ihr entzündenen Kritik. Darüber hinaus soll versucht werden, diesen Teil des Radbruchschen Werks im Gesamtwerk zu verorten.This doctoral-thesis deals with the legal-philosophy of Gustav Radbruch (1878-1949). To understand someone’s thinking, it is necessary approach to them as a historical figure. Therefore we will start with a biographical sketch of Radbruch and end with his political and ideological convictions. These two chapters are the framework of our research.
The main topic deals with the systematic reconstruction of Radbruch’s philosophical method and its implementation into the philosophy of law. Kant, Kantianism and Relativism are the foundations of a thinking that can be called a cultural science of legal-philosophy. Kant distinguishes between a priori (knowledge not derived from experience) and a posteriori (due to experiences). Only the first one is necessary, universal and therefore true. This is of utmost importance for the notion of truth and the possibility of science itself. The neo-Kantians surveyed culture and values and herewith established a dualism of methods (culture and nature – each neads a proper method). Relativism at last is not only a method to analyse values, it shows us the limits of scientific knowledge, too. These questions should be treated historically and systematically, in order to be prepared to consider their further development in Radbruchs thinking.
An important part of this dissertation is dedicated to the so-called “Rabruchsche Formel”, his examination of national socialist crimes and laws. We will examine the formula itself and the scientific critique. In addition, we will try to locate this part of Radbruch's work in his complete oeuvre
Von der Freiheit zur Strafe
Die Dissertation thematisiert aus der Perspektive des christlichen Glau¬bens-verständ¬nisses die Möglichkeitsbedingungen für eine ethische Legitimation ge-richt¬licher Stra¬fen, insbesondere Freiheitsstrafen, sowie die Delegitimation der Todesstrafe. Den An¬satz zu diesen Überlegungen bilden die Freiheit in ihrer Dimension als Willensfreiheit und das damit korrelierende Recht. Unmittelbarer Ausgangspunkt ist das reformatori¬sche Verständnis der Willensfreiheit, wie es in den 1520 und 1525 durch Martin Luther verfassten Schriften „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ und „De servo arbi¬trio“ expliziert wurde.
Unmittelbare Zugänge zur Rechtfertigung bzw. Delegitimation von Strafe und Todes¬strafe sind das Recht und die Menschenwürde, wobei die diesbezüglichen Theoreme von Walter Benjamin über den Zusammenhang von Gewalt und Recht, von Paul Ricœur über die Komptabilität von Recht und Liebe bis zur un¬überschreitbaren Grenze der Todesstrafe und von Emile Durkheim über die mo¬derne Sakralisierung des Men¬schen eine wichtige Rolle spielen.
Es werden die mögliche Universalisierungsfähigkeit der christlichen Interpreta-mente der Men¬schenwürde in Gestalt der Gottebenbildlichkeit, Geschöpflichkeit und Er¬lösungs¬bedürftigkeit erörtert und die Gefährdungen von Recht und Men¬schenwürde durch die neuesten Deutungen der Befunde aus hirnphysiolo¬gischen Experimenten (neu¬ronaler Determinismus) aufgezeigt.
Beim Thema Strafe werden insbesondere die dominierenden Straftheorien auf ihre Kompatibilität mit der Menschenwürde und den daraus erfließenden Menschenrechten hinterfragt. Schließlich wird nach möglichen Ursachen und Erklä¬rungen für die ununterbrochene und partiell exzessiv-grausame Praxis der Ver¬hängung und des Vollzugs der Todesstrafe im Christentum und deren theolo¬gischer Rechtfertigung bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts Ausschau gehalten