Aus den Grundprinzipien des deutschen Erbrechts - Gesamtrechtsnachfolge und Vonselbsterwerb - resultiert ein Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse der Kreditinstitute an einer rechtssicheren Legitimation einerseits und dem Interesse des oder der Erben an einer kostengünstigen und zügigen Nachlassregulierung andererseits. Hiervon ausgehend entwickelt die Arbeit in methodenreflektierter Anwendung der Grundsätze juristischer Hermeneutik die Antwort des Gesetzes auf die Frage nach den Anforderungen, die an den Nachweis des Erbrechts zu stellen sind. Zu diesem Zweck wird hinter das vom Gesetzgeber Gedachte zurückgegangen und sodann auf Basis der legislativen Wertungen herausgearbeitet, dass das Gesetz in Bezug auf den Schutz des Rechtsverkehrs lückenhaft ist. Aus dieser Erkenntnis wird ein Grundsatz für den Erbnachweis gegenüber Kreditinstituten abgeleitet. Abschließend werden die Grenzen des gewonnenen Grundsatzes aufgezeigt.The question of the requirements for proof of inheritance has occupied the courts since the BGB came into force. The background to this is the underlying tension between the interest of banks in legally secure legitimation on the one hand and the interest of the heir or heirs in a cost-effective and speedy settlement of the estate on the other. The present study examines how the question raised can be answered in accordance with the values of the law
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