Gutachten zuhanden der Sozialdemokratischen Fraktion der schweizerischen Bundesversammlung Betreffend «mögliche Entschädigungsforderungen von AKW-Betreibern»

Abstract

Rechtsgutachten zu nachfolgenden Fragen: Kann die Betreiberin eines Atomkraftwerks (AKW) Entschädigungsansprüche geltend machen, wenn der Verfassungs- oder der Gesetzgeber die Betriebsdauer nach­träg­lich befristet und das Werk die gesetzlich festgelegte maximale Betriebsdauer er­reicht? Im Rahmen der Hauptfrage sind Entschädigungsanspruch und Bemessungs­grund­lage insbesondere für die folgenden Varianten zu prüfen: - dass die Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atom­ausstiegs­initiative)» der Grünen Partei angenommen wird (Abschaltung des AKW Beznau I ein Jahr nach Annahme der Volksinitiative und Festsetzung einer maxi­malen Betriebs­dauer von 45 Jahren für die vier weiteren AKW auf Verfassungs­ebene); - dass das Parlament mit einer Revision des KEG für alle AKW eine maximale Betriebsdauer von 50 Jahren auf Gesetzesebene festlegt; - dass das Parlament mit einer Revision des KEG für alle AKW eine maximale Betriebsdauer von 60 Jahren auf Gesetzesebene festlegt. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass sich aus dem Tatbestand einer materiellen Enteignung oder aus dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz Schadenersatzansprüche ergeben können. Einen Schaden könnte entstehen, wenn die AKW vor dem Ende ihrer technisch-betrieblichen Lebensdauer ausser Betrieb genommen werden müssen. Ein Ersatzanspruch muss von den AKW-Betreiben nachgewiesen werden und kann nur insoweit bestehen, als Schäden kausal auf eine Rechtsänderung zurückzuführen sind

Similar works

This paper was published in edoc.

Having an issue?

Is data on this page outdated, violates copyrights or anything else? Report the problem now and we will take corresponding actions after reviewing your request.