Der Glaubensakt kann formalisiert werden als Vereinigung des glaubenden Subjekts mit dem Objekt durch maximale Aktivierung seines Personseins.
Der Erkenntnisakt kann i.S. der Adäquationstheorie der Wahrheit formalisiert werden als Vereinigung des Erkennenden mit dem Erkannten.
Ein personalistischer Wahrheitsbegriff vereint beide Zugänge zur Wirklichkeit. Dabei ist der Glaube gegenüber dem Wissen a priori, weil er die formale Vereinigung maximiert und grundlegt
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